BG BAU Meldung

Mit Genehmigung des Bauantrages wurden wir darauf hingewiesen, dass unser Bauvorhaben gleichfalls bei der Berufsgenossenschaft Bau zur Unfallversicherung nicht gewerblich beschäftigter Personen auf unserer Baustelle angemeldet werden müsse. Dies konnten wir einfach und unkompliziert mittels eines Formulars über die Webseite der Berufsgenossenschaft erledigen. Wir wurden darüber informiert, dass man sich mit uns in Verbindung setzen wolle. Wir warten nun auf Nachricht, um die beteiligten Firmen angeben zu können. Die Webseite erklärt außerdem, wie der Beitrag zur Unfallversicherung berechnet wird, sofern nicht gewerbliche Helfer auf der Baustelle tätig sein würden. Es wird empfohlen, dazu ein Bautagebuch zu führen, um die geleisteten Stunden nachvollziehen zu können.