Bereits am 15.05.2018 übersandten wir per Einschreiben unseren fertigen Bauantrag an das zuständige Bauamt der Stadt XY, um diesen am 07.06.18, also 23 Tage später, mit einer Ausfertigung der „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“ und der Bitte zurück zu erhalten, diesen beim Bauamt des Landkreises XY einzureichen, bzw. an dieses weiter zu leiten. EHRLICH JETZT? Wir waren fassungslos über die Dauer dieses Vorgangs und über die Tatsache, dass der Bauantrag nicht direkt an das zuständige Bauamt des Landkreises XY weitergeleitet wurde. So mussten wir den Antrag per Einschreiben weiterleiten (direkt am 07.06.18), um am 14. Juni auf postalischem Wege zu erfahren, dass dieser am 11.06.18 eingegangen ist und im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach §57 Hess. Bauordnung (HBO) bearbeitet wird. Immerhin erfuhren wir aus der beigefügten „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“, dass der Kranstellplatz mit 6T € berechnet würde, wenn dieser im Bereich der Straße aufgestellt werden müsste. EHRLICH JETZT? Die spinnen völlig…