Was hat nun beides miteinander zu tun, mag sich der geneigte Leser dieses Blogs fragen? Wir erhielten am Vormittag einen Anruf des Elektrikers, der den Baustromkasten auf dem Grundstück installieren wollte. Dieser berichtete uns, dass der Netzbetreiber informiert werden musste, da das offen liegende Stromkabel derart beschädigt war, dass die Kupferadern sichtbar seien und somit zunächst keine Arbeiten daran zulässig waren. Außerdem fragte er, wer denn das Geweband um die entsprechende Stelle gewickelt habe. Diese Frage konnten wir beantworten, denn das hatten wir einige Monate zuvor selbst getan. Offene Adern konnten wir jedoch nicht am Kabel entdecken und wirklich berührt haben wir dieses dabei auch nicht. Dennoch sprach der Elektriker davon, dass man hätte dabei auch den Tod finden können, was uns im Nachhinein noch einen Schreck versetzte. Das Kabel jedenfalls wurde durch den Netzbetreiber eingekürzt und der Baustromkasten installiert. Post vom Versorger (entega) hatten wir nahezu zeitgleich erhalten. Hier wurden wir darüber informiert, dass die Grundversorgung mit Strom gewährleistet sei und mit einer Abschlagsrate von 117 € pro Monat zu Buche schlägt. Wir fragten fernmündlich beim Versorger nach, wie lange denn die Grundversorgung laufen würde und wie einfach diese kündbar sei. Es stellte sich heraus, dass sobald wir einen Zählerkasten im Haus haben und einen entsprechenden Stromanbieter beauftragt hätten, dieser die Grundversorgung der entega selbständig kündigen würde. Das erscheint zumindest unkompliziert. Eine Abrechnung der entega über den Baustrom versprach man uns jedenfalls erst für Februar 2020.