…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe.
Wir ließen uns also am Nachmittag desselben Mittwochs von der Telefonzentrale des Kreisbauamtes die Namen und jeweiligen Telefonnummern der entsprechenden Stellvertreter unserer Sachbearbeiterin nennen, die am Donnerstag, 20.12.18 ab 08.00 zu erreichen sein sollten, so die Auskunft. Anschließend konsultierten wir unseren Rechtsanwalt für Baurecht, um mit ihm das geplante Vorgehen zu besprechen. Das half uns weiter, riet dieser doch auch zu einvernehmlichen Gesprächen mit dem Bauamt und zu einem Antrag auf Fristaussetzung, welchen wir sogleich schriftlich vorbereiteten.
Der Donnerstagmorgen begann früh, um 05.00 h war eine weitere unruhige Nacht zu Ende und es verblieben noch 3 Std., bevor wir die Anrufe auf dem Kreisbauamt starten konnten. Hier war dann wider erwarten keiner der beiden tags zuvor genannten Sachbearbeiter zu erreichen, zufällig bekamen wir jedoch durch eine Bandansage mitgeteilt, dass eben an diesem Donnerstag eine „offene Sprechstunde“ ganztägig angeboten wurde. So planten wir einen persönlichen Besuch am Nachmittag im Bauamt. Zuvor ließen wir uns diese Information jedoch noch von der Telefonzentrale des Bauamtes bestätigen.
Um 14.30 h betraten wir das Büro eines der genannten Sachbearbeiter/ Architekten, dem wir unser Problem und unsere Verzweiflung schilderten. Nachdem dieser sich die Akte besorgt hatte, kamen wir relativ schnell zu einigen Lösungsansätzen, die Garage und die Zufahrt betreffend. Auch wurde sofort der Vorschlag der Fristaussetzung unterbreitet, den wir noch vor Ort handschriftlich formulieren und stellen konnten. Dabei half man uns auch. Mittlerweile war die zuständige Sachbearbeiterin/ Architektin hinzugekommen, welche die Änderungen zur Zufahrt/ Garage mit uns im August fernmündlich besprochen hatte. Wir erlebten zu unserer großen Überraschung und Freude eine freundliche und überaus kompetente Unterstützung unseres Bauvorhabens und der Gedanke machte sich breit, dass es besser gewesen wäre, doch schon einmal früher persönlich vorzusprechen und nicht auf die alleinige Tätigkeit unseres Architekten zu vertrauen. Hier hätte sich sicher Zeit sparen lassen, zumal sich am Nachmittag herausstellen sollte, dass eine einfache Nachfrage des Architekten auf dem Gemeindebauamt ergeben hätte, dass die Zuwegung von Süden her nicht genehmigt werden würde… Nun gut, hinterher ist man eben immer schlauer. Das Gespräch führte also zur Lösung des unmittelbaren Problems der ablaufenden Frist und man gab uns den Hinweis, doch schnellstmöglich auch auf dem Gemeindebauamt vorzusprechen, da von dort ja die Ablehnung des Bauantrags kam, um auch hier die bereits erarbeiteten Lösungen zu besprechen.
Wir erhielten den Namen eines Sachbearbeiters, welchen wir noch vom Parkplatz des Kreisbauamtes aus anriefen. Dieser war nicht zu erreichen, wir wurden aber mit einer sehr netten Dame verbunden, welche uns einlud, gleich vorbei zu kommen. Wir waren darüber sehr erfreut und machten uns auf den Weg in die Gemeinde. Das folgende Gespräch war gleichsam sehr freundlich und wir erhielten schlussendlich die Antworten auf unsere Fragen zur bevorstehenden Ablehnung des Bauantrags.
Die Zufahrt von Süden kann demnach nicht erfolgen, weil diese nicht vollständig ausgebaut ist, es handelt sich dabei um eine Schotterstraße. Uns wurden versicherungsrechtliche Gründe genannt. Da dieser Punkt also nicht zur Diskussion stand, ergab sich daraus, die Garage wieder in das Baufenster zu verschieben, also ca. 2 m weiter in Richtung Grundstücksmitte, sodass die Zufahrt, wie bei unserem ersten Entwurf, wieder von Norden her erfolgen kann. Dieses Mal muss diese aber ohne die 20m L-Beton-Stützwand geplant werden, da eben die Kosten derselben zu der Umplanung und Änderung des Bauantrages geführt hatten. Die vorhandene Böschung zur nach Osten hin abfallenden ausgebauten Straße und dem damit verbundenen Höhenunterschied von gut 2 Metern muss erhalten bleiben, um die Straße vor dem Abrutschen auf unser Grundstück zu sichern. Mit diesen „Änderungen“ erreichten wir einen Konsens, welchen wir im Anschluss unserem Architekten zumindest fernmündlich mitteilen konnten. Die Hoffnung, dass die Pläne zwischen den Jahren geändert werden könnten, wurden aber nicht bestätigt, da das Team unseres Architekten geschlossen bis zum 07.01.2019 im Urlaub ist. So bleibt uns zunächst nur, die besprochenen Änderungen zu verschriftlichen und unserem Architekten mit der Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung zukommen zu lassen, um die Änderungen bis Mitte Januar einreichen zu können. Von Seiten des Bauamtes versprach man uns eine rasche Bearbeitung.
Dieser Tag bringt vermutlich die Wende im Bauantragsprozess und brachte uns eine Menge Klarheit über die für uns zuständigen Bauämter. Außerdem hat sich wieder einmal bewahrheitet, dass man stets das persönliche Gespräch suchen sollte, um schnell zu einer Lösung zu kommen.