Eine ereignisreiche Woche

Nachdem wir am Montag, 11.02.19 den genehmigten Bauantrag in Händen hielten und an unseren Hausbauer (FH) versandten, machten wir uns sofort daran, alle entsprechenden Stellen über die Genehmigung zu informieren. So schrieben wir E-Mails an unseren Erdbauer, den Architekten, die Stadtwerke und an unseren Bauleiter (Fingerhut Haus – FH). Gleichfalls telefonierten wir mehrfach mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin von Fingerhut Haus, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei wurden wir u.a. darüber informiert, dass der „neue“ Bauleiter (BL FH) zu einem weiteren Baustellengespräch erst im März zur Verfügung stehen würde, was wiederum wenigstens zwei Wochen Verzögerung bedeutet.
Wir hatten noch gar nicht darüber berichtet, dass es bereits im Oktober/ November 2018 einen Wechsel des Bauleiters  gegeben hatte, da der uns zunächst zugeteilte BL FH aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – wir wünschen an dieser Stelle „gute Besserung und schnelle Genesung“. An diesem nächsten Baustellengespräch nimmt dann der aktuelle BL FH, der BL der Firma Glatthaar und auch unser Erdbauer teil, um alle erforderlichen Schritte abzustimmen. „Eine ereignisreiche Woche“ weiterlesen

Änderungen zum Bauantrag eingereicht

Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten.  Wir waren erneut sprachlos.  „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen

Fristaussetzung

Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.

Die Höllenwoche…

…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen

Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen

Die Ereignisse überschlagen sich…

Am 06.08.18 um 18.00 h hatten wir endlich, aber leider viel zu spät, den vor über drei Wochen vereinbarten Gesprächstermin mit einem Erdbauer aus der Region an unserem Grundstück, der uns freundlich und überaus kompetent den Ernst der Lage vermittelte. Die von uns favorisierte Einfahrt auf der Nordseite unseres Grundstücks erfordert eine ziemlich lange und stellenweise über 2 m hohe oder tiefe Winkelstützwand, die man aus L-Betonsteinen zusammensetzen kann, was uns gleichsam gefällt. Der kurze Preisüberschlag förderte aber eine stolze Summe von wenigstens 15T € zutage, die der Spaß kosten würde, wenn wir bei dieser Variante blieben. Dies natürlich zzgl. etwa weiterer 15T € für die regulären Erdarbeiten und zzgl. etwa 3T € für eine Zisterne, welche wir uns gleichsam für die Gartenbewässerung wünschen. Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, ob wir weitere Mehrkosten von ca. 7 T € für eine sogenannte Frostschürze haben werden, welche die Bodenplatte gegen Frost sichern soll. „Die Ereignisse überschlagen sich…“ weiterlesen

Bauantrag angepasst

Nachdem das Bauamt am 10. Juli 2017 einige Nachfragen per Post übermittelt hatte, musste unser Architekt Herr Wimber tätig werden, den Bauantrag entsprechend abändern und die Berechnung der Abstandsflächen bei unserem Vermesser in Auftrag geben. Wir berichteten bereits darüber. Am heutigen Donnerstag erhielten wir also die Bauanträge inkl. der Berechnung der Abstandsflächen in dreifacher Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für Fingerhut Haus und eine Ausfertigung für unsere Unterlagen. Nach der Durchsicht und Unterzeichnung unsererseits versendeten wir die Bauanträge sofort per Einschreiben an das zuständige Bauamt und an Fingerhut Haus. Jetzt sind wir gespannt, wie lange die Bewilligung noch auf sich warten lässt. Außerdem übersandten wir die geänderten Bauantragspläne an die zwei Erdbauer, von welchen wir 10 Tage zuvor ein Angebot für die Erdarbeiten angefordert hatten.

Post vom Bauamt

Leider noch keine „erfreuliche“ Post vom Bauamt am heutigen Tage trotz vereinfachtem Prüfverfahren. Irgendwelches Kauderwelsch inkl. eines Verweises auf §19 der Hessischen Bauverordnung von 1968, das für den Laien wenig verständlich ist. Also haben wir umgehend Rücksprache mit unserem Architekten gehalten, der sich bereits um die Nachfragen des Bauamtes kümmert. Sobald sich auch für uns deutlich darstellt, worum es im Einzelnen geht, berichten wir weiter. Jetzt muss zunächst der Architekt tätig werden und die Nachfragen des Bauamtes beantworten. 

Bauantrag per Post

Am Freitag, 25.05.18, erhielten wir dann überraschend den fertigen Bauantrag unseres Architekten Herrn Wimber. Eine dreifache Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für die Fa. Fingerhut Haus und eine Ausfertigung war für unsere Unterlagen bestimmt. Beiliegend die Bitte, diese Dokumente schnellstmöglich zu unterzeichnen und weiterzuleiten, was wir noch an diesem Tage erledigten. Die Anträge versendeten wir als Einschreiben. Es war ein gutes Gefühl, unser Projekt in fertige Zeichnungen und Zahlen gegossen zu sehen.

Vorentwurf Änderung 1

Am 05.05.2018 (Samstag), gegen 20.00 Uhr erhielten wir den überarbeiteten Vorentwurf des Architekten Herrn Wimber, also vier Werktage nachdem wir unsere Änderungswünsche, bzw. Anmerkungen übermittelt hatten. Der Entwurf warf für uns zwei Fragen auf, die sich auf den Freiflächenplan bezogen. Zum einen hatte der Architekt im Nordwesten eine Stützmauer zur Straße hin eingezogen, über deren Mehrkosten wir zunächst spekulieren mussten und wir fragen uns, wieviel Kubikmeter verdichtungsfähiger Boden notwendig sein würden, um das Haus auf die Höhe der Garage zu bringen, welches im Plan nun derart eingezeichnet war. Auch die Durchfahrt ins Grundstück wurde kenntlich gemacht. Da wir am 06.05.18 zum Tag der offenen Tür der Firma Fingerhut eingeladen waren, beschlossen wir, zunächst mit unserem Fingerhut Haus-Berater Herrn Schneider zu sprechen, um unsere Fragen vorab zu klären.

Vorentwurf des Architekten

Am Montag, 30.04.18, nicht ganz eine Woche nach unserem Architektengespräch am Grundstück, erreichte uns dann am Vormittag der  Vorentwurf unseres Architekten Herrn Wimber, welchen wir noch am selben Abend mit unseren Änderungswünschen versahen. Diese bezogen sich allerdings nicht mehr auf den Grundriss unseres Hauses, sondern nur auf den in Hessen notwendigen Freiflächenplan. Dabei korrigierten wir die Länge der Einfahrt, versetzten die Garage nach vorn, sodass 4,77m zum Haus als Kfz-Unterstellplatz überdacht werden können und merkten an, dass das Haus doch auf einer Höhenlage mit der Garage auszurichten sei, was vermutlich bedeutet, dass wir das Grundstück im Bereich des Hauses um ca. 50 cm werden aufschütten lassen müssen. Die Änderungen übersandten wir in einer E-Mail mit weiteren Anmerkungen/ Erklärungen an unseren Architekten mit der Bitte um Einarbeitung.

Architektengespräch (FH) am Grundstück

Dem Architektengespräch am 24.04.18 fieberten wir in besonderer Weise entgegen, ging es doch zum ersten Mal im gesamten Bauprozess ganz konkret um die Realisierung unserer Vorstellungen auf unserem Grundstück in Absprache mit einem Fachmann. So trafen wir uns mit Herrn Schneider und dem Architekten Herrn Wimber gegen 15.30 Uhr an unserem Grundstück, um dieses gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Dabei stellte sich schnell heraus, dass die leichte Hanglage ggfs. zu Anpassungen/Aufschüttung des Untegrundes führen könnte und auch die Böschung, bzw. der Höhenunterschied zwischen der nordwestlichen und nordöstlichen Ecke besondere Anforderungen an die Einfahrt zur Garage hin bedeuten würde, die an der Westgrenze geplant ist. 

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