Leider noch keine „erfreuliche“ Post vom Bauamt am heutigen Tage trotz vereinfachtem Prüfverfahren. Irgendwelches Kauderwelsch inkl. eines Verweises auf §19 der Hessischen Bauverordnung von 1968, das für den Laien wenig verständlich ist. Also haben wir umgehend Rücksprache mit unserem Architekten gehalten, der sich bereits um die Nachfragen des Bauamtes kümmert. Sobald sich auch für uns deutlich darstellt, worum es im Einzelnen geht, berichten wir weiter. Jetzt muss zunächst der Architekt tätig werden und die Nachfragen des Bauamtes beantworten.