Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos…
Zur LÖSUNG: Die Sachbearbeiterin informierte daraufhin fernmündlich das Gemeindebauamt und erkundigte sich, ob die Gemeinde einem Ausnahmeantrag die Garage betreffend zustimmen würde. Dies war zum Glück der Fall, sodass wir vor Ort den Antrag ausfüllen konnten. Irritierend ist dabei, dass exakt solch ein Antrag vom Gemeindebauamt zuvor abgelehnt wurde. Zugegeben, die Garage lag dabei 2 m außerhalb des Baufensters und die Zufahrt sollte von Süden her erfolgen…
Da die Unterlagen nun vollständig waren, konnten wir diese anschließend noch im Gemeindebauamt abgeben, wo man uns erklärte, dass der Prozess der Prüfung in etwa 14 Tage beanspruchen würde, obschon wir um schnellstmögliche Bearbeitung baten. Der Bürgermeister, die Stadtwerke u.a. würden in die Prüfung einbezogen. Man wollte uns aber informieren, wenn wir die Unterlagen zurück in das Kreisbauamt fahren könnten. Das Warten nimmt kein ENDE!