Und wieder ein Samstag, an welchem wir Post vom Kreisbauamt erhielten. Dieses Mal handelte es sich jedoch um ein Einschreiben, und wir hofften auf die lang ersehnte Baugenehmigung. Beim ersten Überfliegen des dreiseitigen, mit Paragraphen gespickten Schreibens, kristallisierten sich folgende Worte schnell heraus: „…wird nicht genehmigt!“ Der Schock wich völligem Unverständnis und schlug dann in Fassungslosigkeit um, als die Begründung der bevorstehenden Ablehnung klar wurde. Dem von uns gestellten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan, die Garage 2 m außerhalb des vorgesehenen Baufensters bauen zu dürfen, wird nicht entsprochen. Fassungslos deshalb, wurde uns dieser Antrag doch von Seiten des Kreisbauamtes durch einen schriftlichen Hinweis vorgeschlagen. Weiterhin wurde angegeben, dass die Zuwegung zum Grundstück nicht von Süden her erfolgen dürfe, eine Änderung, die wir ebenfalls fernmündlich mit dem Bauamt besprochen hatten. Eine weiterführende Begründung oder Erklärung wurde nicht genannt. Nur der Hinweis, dass das Gemeindebauamt nicht zugestimmt habe.
Der Hammer allerdings war die Fristsetzung von einer Woche, um den Bauantrag unsererseits zurück zu ziehen. In diesem Fall würden „nur“ 50% der Bauantragskosten anfallen. Andernfalls 75%.
Man stelle sich das vor: Der Entscheidungsprozess durch das Kreisbauamt und das Gemeindebauamt haben 10 Wochen in Anspruch genommen, um die Ankündigung eines ablehnenden Bescheides anzukündigen, gefolgt von einer Fristsetzung von nur einer Woche und das Ganze pünktlich zu den Feiertagen, an welchen kein Architekt arbeitet und wie wir vermuteten, kein Bauamt geöffnet haben wird. Zu allem Übel läuft uns die Zeit davon, denn die Festpreisbindung durch unseren Haushersteller läuft im Juni 2019 ab. Sollten wir den Bauantrag erneut einreichen müssen, würde der Timer auf Null gesetzt und die drei Monats Frist zur Prüfung begänne von vorn. Dies würde den absoluten WORST CASE bedeuten und eine Verteuerung des Hausbaus um einen aktuell nicht abzuschätzenden Faktor X mit sich bringen. Mit dieser Erkenntnis ist KRISENSTIMMUNG angesagt.
Das Schreiben leiteten wir sofort an unseren Architekten Herrn Wimber weiter und informierten fernmündlich außerdem Herrn Schneider, unseren Hausverkäufer von Fingerhut Haus, der sofort versprach, noch am selben Tag den Architekten zu konsultieren, um schnellstmöglich eine Lösung herbeizuführen. Wir informierten auch unsere Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus Frau Westerhold. So erwarteten wir am Montag, 10.12.18, einen wichtigen Anruf.