Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den Architekten.