Am 05.05.2018 (Samstag), gegen 20.00 Uhr erhielten wir den überarbeiteten Vorentwurf des Architekten Herrn Wimber, also vier Werktage nachdem wir unsere Änderungswünsche, bzw. Anmerkungen übermittelt hatten. Der Entwurf warf für uns zwei Fragen auf, die sich auf den Freiflächenplan bezogen. Zum einen hatte der Architekt im Nordwesten eine Stützmauer zur Straße hin eingezogen, über deren Mehrkosten wir zunächst spekulieren mussten und wir fragen uns, wieviel Kubikmeter verdichtungsfähiger Boden notwendig sein würden, um das Haus auf die Höhe der Garage zu bringen, welches im Plan nun derart eingezeichnet war. Auch die Durchfahrt ins Grundstück wurde kenntlich gemacht. Da wir am 06.05.18 zum Tag der offenen Tür der Firma Fingerhut eingeladen waren, beschlossen wir, zunächst mit unserem Fingerhut Haus-Berater Herrn Schneider zu sprechen, um unsere Fragen vorab zu klären.
Vorentwurf des Architekten
Am Montag, 30.04.18, nicht ganz eine Woche nach unserem Architektengespräch am Grundstück, erreichte uns dann am Vormittag der Vorentwurf unseres Architekten Herrn Wimber, welchen wir noch am selben Abend mit unseren Änderungswünschen versahen. Diese bezogen sich allerdings nicht mehr auf den Grundriss unseres Hauses, sondern nur auf den in Hessen notwendigen Freiflächenplan. Dabei korrigierten wir die Länge der Einfahrt, versetzten die Garage nach vorn, sodass 4,77m zum Haus als Kfz-Unterstellplatz überdacht werden können und merkten an, dass das Haus doch auf einer Höhenlage mit der Garage auszurichten sei, was vermutlich bedeutet, dass wir das Grundstück im Bereich des Hauses um ca. 50 cm werden aufschütten lassen müssen. Die Änderungen übersandten wir in einer E-Mail mit weiteren Anmerkungen/ Erklärungen an unseren Architekten mit der Bitte um Einarbeitung.