Abstandsflächenberechnung

Über die schriftliche Nachfrage des Bauamtes der letzten Woche hatten wir bereits berichtet und erhalten so langsam Klarheit, nachdem sich unser Architekt fernmündlich mit uns in Verbindung gesetzt hatte. Scheinbar überschreiten wir mit der aktuell vorgelegten Planung die zulässige Höhe von 0,8 m des Gebäudes über dem vorhandenen Gelände, wenn, wie zunächst geplant, 50 cm aufgefüllt würde. Dieses Vorhaben reduzieren wir nun auf „nur“ 25 cm Aufschüttung, betrifft dann aber auch die Garage, die aktuell höher liegt. Der Hintergrund hierfür ist die im Grundstück vorhandene Mulde oder Vertiefung an der Stelle, an welcher zuvor eine Maschinenhalle gestanden hatte, welche samt Bodenplatte entfernt wurde. Außerdem fordert das Bauamt eine Berechnung der Abstandsflächen, um sicher zu gehen, dass unser Haus keinen Schatten auf die Nachbargrundstücke wirft. Dies wurde natürlich vorher schon von unserem Architekten berücksichtigt, durch die amtliche Berechnung durch unseren Vermesser entstehen uns nun aber 333,20 € zusätzliche Kosten, wie wir heute erfahren haben. Vielen Dank an das zuständige Bauamt. Unter vereinfachtem Prüfverfahren verstehen wir etwas anderes.