Nachdem der Termin zu den Erdarbeiten klar war, konnten wir mit dem entsprechenden Vordruck BAB17 nach §65 der Hessischen Bauordnung die sogenannte Baubeginnsanzeige beim Kreisbauamt stellen, bzw. einreichen. Diese muss spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten vorliegen, was wir zum einen per E-Mail und per Post erledigten. Das pdf.-file kann online ausgefüllt und dann gleich ausgedruckt, bzw. als pdf.-file gespeichert werden, was die Arbeit ungemein erleichtert.
Vom Gemeindebauamt zum Kreisbauamt
Am 31.01.19 riefen wir im Gemeindebauamt an und erkundigten uns nach dem Stand der Bearbeitung – wir wollten nicht länger warten. Die Sachbearbeiterin war dann auch dankbar für die Erinnerung und versprach uns die genehmigten Bauunterlagen für Freitag, 01.02. oder für den Montag, 04.02.19., fertigzustellen. Sie machte auf uns den Eindruck, die Dringlichkeit unseres Antrages bereits wieder vergessen zu haben… Schlussendlich wurde es Dienstag, 05.02.19, an welchem wir die Unterlagen vom Gemeindebauamt in das Kreisbauamt fahren konnten. Hier teilte uns die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass sie weitere 14 Tage für die Prüfung, bzw. Erstellung der Genehmigung benötigen würde. Wir machten ihr erneut deutlich, wie knapp die Zeit bis zum Ende der Festpreisbindung ist, und welche Mehrkosten auf uns zukommen, wenn die Genehmigung nicht schnellstens erteilt würde. So offerierte man uns, am Dienstag, 12.02.19, einmal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Dieses Mal jedoch per E-Mail… Am Freitag, 08.02.19 erreichte uns dann am Vormittag um 09.30 h überraschend der erlösende Anruf, dass die Unterlagen zur Abholung fertig seien. Allerdings schloss das Kreisbauamt um 13.00 Uhr seine Pforten und eine Abholung war erst am 11.02.19 möglich.
Fassungslosigkeit 4.0
Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos… „Fassungslosigkeit 4.0“ weiterlesen
Fristaussetzung
Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.
Die Höllenwoche…
…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen
Vollständigkeit
Samstage sind scheinbar die favorisierten Postzustelltage des Kreisbauamtes. So erhielten wir heute via Brief die Information vom Kreisbauamt Darmstadt-Dieburg, dass unser Bauantrag nun vollständig vorliegt und geprüft wird. Der Beginn der Frist von 3 Monaten zur Prüfung wurde auf den 04.10.18 rückdatiert. Das bedeutet für uns, dass falls keine Baugenehmigung vor Ablauf dieser Frist übersandt würde, der 04.01.2019 unser Stichtag zur Baugenehmigung ist. Wir hoffen nun allerdings auf eine rasche Genehmigung.