Was hat nun beides miteinander zu tun, mag sich der geneigte Leser dieses Blogs fragen? Wir erhielten am Vormittag einen Anruf des Elektrikers, der den Baustromkasten auf dem Grundstück installieren wollte. Dieser berichtete uns, dass der Netzbetreiber informiert werden musste, da das offen liegende Stromkabel derart beschädigt war, dass die Kupferadern sichtbar seien und somit zunächst keine Arbeiten daran zulässig waren. Außerdem fragte er, wer denn das Geweband um die entsprechende Stelle gewickelt habe. Diese Frage konnten wir beantworten, denn das hatten wir einige Monate zuvor selbst getan. Offene Adern konnten wir jedoch nicht am Kabel entdecken und wirklich berührt haben wir dieses dabei auch nicht. Dennoch sprach der Elektriker davon, dass man hätte dabei auch den Tod finden können, was uns im Nachhinein noch einen Schreck versetzte. Das „Der Tod und der Baustrom“ weiterlesen
Baustrom in Auftrag gegeben
Am heutigen Montag konnten wir nach fernmündlicher Terminabsprache mit einem ortsansässigen Elektriker das Thema Baustrom auf den Weg bringen. Dazu mussten wir vor Ort eine Vollmacht für den Versorger unterschreiben, damit der Elektriker tätig werden darf. Der Baustromkasten ist mit einem Fehlerschutzschalter, 1×400 Volt, 3×240 Volt und einer 32 Ampere Sicherung ausgerüstet, so, wie es der Haushersteller in seinen Unterlagen fordert. Ein extra Kabel zur Verlängerung wird nicht benötigt. Der Baustromkasten muss bis zum 17.04. auf dem Grundstück installiert sein und wird durch uns mit einem Schloss gesichert. Die geschätzten Kosten für die Installation/ Deinstallation, Anmeldung beim Versorger, Miete des Baustromkastens und Stromverbrauch werden sich laut unserem Elektriker vermutlich auf 7-800 € belaufen.