Erster Besuch im neuen Jahr

Am 21.01.19, nach dem Besuch im Gemeindebauamt, fuhren wir kurz entschlossen zu unserem Grundstück, um nach dem Rechten zu sehen. Es galt vor allem den Wasseranschluss zu überprüfen, den wir im Herbst zuvor frostsicher verpackt hatten. Wie sich herausstellte, war alles in bester Ordnung, die Grobabsteckung war noch vorhanden und auch der „Sicherungsnagel“ zur Markierung des Kanals war am Bürgersteig noch vorhanden.

Weitere Bilder in der Galerie „Grundstück“!

Fassungslosigkeit 4.0

Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter  Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos…  „Fassungslosigkeit 4.0“ weiterlesen

Die offene Sprechstunde

Da wir am Montag, 14.01.19, die geänderten Bauantragsunterlagen nur in der Registratur des Kreisbauamtes abgeben konnten, fuhren wir an diesem Donnerstag zur „offenen Sprechstunde“ in das Bauamt, um bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen. Zunächst sprachen wir aber in der Abteilung für Baurecht vor, da von hier der ablehnende Bescheid übersandt wurde. Die Sachbearbeiterin konnte uns weiterhelfen und gab an, dass noch Unterlagen fehlen würden. Dies sollten wir dann aber mit der Sachbearbeiterin in der Bauantragsprüfung besprechen, mit welcher wir schon zu tun hatten. Diese nahm sich sodann auch Zeit für uns und prüfte die eingereichten Unterlagen, welche den Weg bereits in ihr Büro gefunden hatten. Dabei stellte sie, wie von uns schon vermutet, fest, dass unser Architekt nur zwei, statt der erforderlichen drei Kopien der geänderten Unterlagen übersandt hatte. Auch fehlte ein aktualisierter Liegenschaftsplan und es fiel (erst jetzt) auf, dass die Unterschrift des Architekten auf dem „alten“ Liegenschaftsplan fehlte, welche aber zwingend erforderlich sei, da der „Entwurfsverfasser“ unterzeichnen müsse…

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Änderungen zum Bauantrag eingereicht

Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten.  Wir waren erneut sprachlos.  „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen

Bauantrag Änderung die DRITTE!

Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den  Architekten.