Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. Das Ende vom Lied ist, dass sämtliche Unterlagen überarbeitet und erneut eingereicht werden mussten, was sich aus einer Antwort per E-Mail vom Bauamt ergab. Herr Wimber übernahm dies binnen weniger Tage und übersandte uns schon am 14.08.18 die geänderte Zufahrt. Wir prüften die Pläne erneut, unterschrieben und übersandten diese am 16.08.18 an das Bauamt mit der Bitte um Austausch der Unterlagen. Gleichsam unterrichteten wir unser zuständiges Vermessungsbüro über die Änderungen, welche diese in ihre Unterlagen aufnahmen. Die Zufahrt liegt nun im Süden – auch OK.

Nachtrag vom 23.08.18

Heute erhielten wir die geänderten Unterlagen in der dreifachen Ausfertigung per Post, welche wir wie schon zuvor per Einschreiben weiterleiten mussten. Eine Ausfertigung ging noch am selben Tag an das zuständige Bauamt, eine Ausfertigung war für Fingerhut Haus bestimmt und eine Ausfertigung konnten wir zu unseren Unterlagen nehmen…