Unterlagen zur Statik

Die Unterlagen zur Statik wurden uns am vergangenen Freitag von Fingerhut Haus, bzw. dem zuständigen Statiker Herrn Heidrich vorab per E-Mail übersandt, welche wir sogleich an das zuständige Kreisbauamt weiter leiteten, wohl wissend, dass die E-Mails dort nur sporadisch gelesen werden, was wir bereits mehrfach schmerzlich erfahren mussten – finsteres Mittelalter, wie wir finden, dazu später aber gern noch mehr… Also brachten wir am heutigen Samstage eine Kopie der Unterlagen persönlich ins Kreisbauamt, um die in der Mahnung gesetzte Frist einhalten zu können, und warfen sie dort in den entsprechenden Briefkasten. Dies dokumentierten wir zur Absicherung unsererseits mit einem Foto. So weit ist es bereits.

Einschreiben vom Bauamt

Und wieder erhielten wir ein Einschreiben vom Bauamt, schon tags zuvor am 25.06.2019, welches wir mit einigem Herzklopfen von der Post abholten, bevor wir auf die Baustelle fuhren. Das Bauamt mahnte uns in diesem Schreiben, die geforderten Statikunterlagen nicht fristgerecht eingereicht zu haben und drohte also wieder mit einem Bußgeld in nicht geringer Höhe. Wir hatten die Frist, die in Hessen scheinbar nur wenige Wochen beträgt, tatsächlich überschritten, was uns allerdings aufgrund des Trubels der Hausstellung und sonstigen Arbeiten der vergangenen  drei Wochen nicht gegenwärtig war, zumal wir die Unterlagen die Statik betreffend von Fingerhut Haus noch nicht übersandt bekommen hatten. Ein Anruf bei FHH genügte und uns wurde zugesagt, die Unterlagen binnen weniger Tage, also noch vor dem Wochenende, an uns zu übersenden, um diese dann an das Bauamt weiter zu reichen. Es bleibt spannend.

Änderungen zum Bauantrag eingereicht

Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten.  Wir waren erneut sprachlos.  „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen

Bauantrag Änderung die DRITTE!

Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den  Architekten.

 

Die Höllenwoche…

…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen

Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen

Bauantrag angepasst

Nachdem das Bauamt am 10. Juli 2017 einige Nachfragen per Post übermittelt hatte, musste unser Architekt Herr Wimber tätig werden, den Bauantrag entsprechend abändern und die Berechnung der Abstandsflächen bei unserem Vermesser in Auftrag geben. Wir berichteten bereits darüber. Am heutigen Donnerstag erhielten wir also die Bauanträge inkl. der Berechnung der Abstandsflächen in dreifacher Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für Fingerhut Haus und eine Ausfertigung für unsere Unterlagen. Nach der Durchsicht und Unterzeichnung unsererseits versendeten wir die Bauanträge sofort per Einschreiben an das zuständige Bauamt und an Fingerhut Haus. Jetzt sind wir gespannt, wie lange die Bewilligung noch auf sich warten lässt. Außerdem übersandten wir die geänderten Bauantragspläne an die zwei Erdbauer, von welchen wir 10 Tage zuvor ein Angebot für die Erdarbeiten angefordert hatten.

Abstandsflächenberechnung

Über die schriftliche Nachfrage des Bauamtes der letzten Woche hatten wir bereits berichtet und erhalten so langsam Klarheit, nachdem sich unser Architekt fernmündlich mit uns in Verbindung gesetzt hatte. Scheinbar überschreiten wir mit der aktuell vorgelegten Planung die zulässige Höhe von 0,8 m des Gebäudes über dem vorhandenen Gelände, wenn, wie zunächst geplant, 50 cm aufgefüllt würde. Dieses Vorhaben reduzieren wir nun auf „nur“ 25 cm Aufschüttung, betrifft dann aber auch die Garage, die aktuell höher liegt. Der Hintergrund hierfür ist die im Grundstück vorhandene Mulde oder Vertiefung an der Stelle, an welcher zuvor eine Maschinenhalle gestanden hatte, welche samt Bodenplatte entfernt wurde. Außerdem fordert das Bauamt eine Berechnung der Abstandsflächen, um sicher zu gehen, dass unser Haus keinen Schatten auf die Nachbargrundstücke wirft. Dies wurde natürlich vorher schon von unserem Architekten berücksichtigt, durch die amtliche Berechnung durch unseren Vermesser entstehen uns nun aber 333,20 € zusätzliche Kosten, wie wir heute erfahren haben. Vielen Dank an das zuständige Bauamt. Unter vereinfachtem Prüfverfahren verstehen wir etwas anderes.

Bauantrag! Neuigkeiten…

Bereits am 15.05.2018 übersandten wir per Einschreiben unseren fertigen Bauantrag an das zuständige Bauamt der Stadt XY, um diesen am 07.06.18, also 23 Tage später, mit einer Ausfertigung der „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“ und der Bitte zurück zu erhalten, diesen beim Bauamt des Landkreises XY einzureichen, bzw. an dieses weiter zu leiten. EHRLICH JETZT?  Wir waren fassungslos über die Dauer dieses Vorgangs und über die Tatsache, dass der Bauantrag nicht direkt an das zuständige Bauamt des Landkreises XY weitergeleitet wurde. So mussten wir den Antrag per Einschreiben weiterleiten (direkt am 07.06.18), um am 14. Juni auf postalischem Wege zu erfahren, dass dieser am 11.06.18 eingegangen ist und im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach §57 Hess. Bauordnung (HBO) bearbeitet wird. Immerhin erfuhren wir aus der beigefügten „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“, dass der Kranstellplatz mit 6T € berechnet würde, wenn dieser im Bereich der Straße aufgestellt werden müsste. EHRLICH JETZT? Die spinnen völlig…