Der Grundstückskauf

Unser Grundstück haben wir am 21.10.2017 zum ersten Mal in Augenschein genommen. Durch einen Zufall haben wir dieses tags zuvor bei Ebay-Kleinanzeigen entdeckt. Nach einem kurzen Telefonat mit dem Eigentümer entschlossen wir uns, das Grundstück am darauffolgenden Tag in der Frühe zu besichtigen. Schnell war klar, dass wir das Grundstück kaufen möchten. Es ist 711 qm groß und liegt in einem 500 Seelen-Dorf im Odenwald nahe der Bayrischen Grenze inmitten von herrlichen Wäldern eines Naturparks – unser Traum also. Kurz entschlossen riefen wir den Eigentümer an und sagten den Kauf des Grundstückes zu. Bereits am Donnerstag der folgenden Woche konnten wir uns zu einem persönlichen Gespräch treffen, um die Modalitäten zu besprechen. Es entwickelte sich eine fruchtbare Vertrauensbasis zwischen uns. Die Terminabsprachen mit dem Notar und der Bank waren die Folge.

Am 23.11.2017 war es dann endlich so weit und der Notartermin stand an. Innerhalb weniger Std. wurden wir durch den Notar über das Procedere des Grundstückskaufs informiert. Der Grundstückskauf wurde aus buchhalterischen Gründen auf den 01.01.2018 datiert. Der ehemalige Eigentümer war damit einverstanden. Einen besseren Start in das neue Jahr hätten wir uns nicht wünschen können.

Wie sich dann herausstellen sollte, ging durch die Arbeit des Notars alles seinen geregelten Gang und wir wurden stets per Post oder E-Mail über notwendige Schritte und Maßnahmen im Prozess auf dem Laufenden gehalten. Der gesamte Prozess des Kaufs und der Umschreibung mit allen involvierten Behörden, dauert mitunter bis zu einem 1/2 Jahr. Hier fallen bereits erste Verwaltungskosten an, die man nicht unterschätzen sollte. So kostet der Eintrag einer Vormerkung ins Grundbuch beim Amtsgericht 389 €. Diese wurden bereits im Dezember 2017 fällig. Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis muss z.B. schriftlich (per E-Mail möglich) beantragt werden und kostet 35 € Verwaltungsgebühr für ein „müdes“ DIN A4 Schriftstück, das per Post übersendet wird. Weitere Verwaltungsgebühren  bei der Stadt schlugen mit 50 € zu Buche. Das Amtsgericht verlangte dann im April 2018 weitere 295,60 € für den Eintrag der Eigentümer in das Grundbuch. Kosten für Notar und Grundbucheintrag beliefen sich auf 1900 € (Dezember 2017) und die Grunderwerbssteuer wurde je zur Hälfte von uns als neuen Eigentümern eingefordert und belief sich gesamt auf 5700 € (März 2018). Diese ist natürlich von Bundesland zu Bundesland verschieden und variiert zudem durch den Kaufpreis. Das Bundesland Hessen verlangt unverschämte 6% vom Käufer.

Anbei einige Bilder des ersten Besuches auf unserem Grundstück.

Weitere Bilder zum Grundstück!

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