Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten. Wir waren erneut sprachlos.
Da im Bauamt immer donnerstags eine „offene Sprechstunde“ angeboten wird, entschieden wir uns, den zuständigen Sachbearbeiter an diesem Tage aufzusuchen, um uns einmal vorzustellen und, um uns nach dem weiteren Ablauf zu erkundigen. Wir informierten diesen noch über die Einreichung der Unterlagen und unseren Besuchswunsch per E-Mail. Es bleibt also spannend.
Anzumerken ist weiterhin, dass wir die geforderte Anpassung der Unterlagen durch das Bauamt, dem Architekten bezahlen müssen. Den Unterlagen lag eine Rechnung bei. Das bedeutet, dass das uns vom Haushersteller/Verkäufer dargestellte „Rundum-sorglos Paket“ derart nicht existiert, unterzeichneten wir den Hauskaufvertrag doch in der Annahme, dass auch etwaige Änderungen und Nachbesserungen des Bauantrags im dafür vorgesehenen und bereits geleisteten Betrag enthalten sind. Dies wird auch bei erneuter Durchsicht der Vertragsunterlagen nicht deutlich. So können wir also nur hoffen, dass wir unseren Architekten nicht weiter bemühen müssen. Die Kosten steigen durch diese bürokratischen Hürden und jeder weitere Tag, an welchem die Baugenehmigung nicht vorliegt, kostet uns Geld.