Schon klar, dass auch die von uns im August eingereichte Änderung am Bauantrag wieder Nachfragen mit sich bringt, welche wir am Samstag, 15.09.18, drei Wochen nach Einreichung der Änderungen, erhielten. So verrinnt die Zeit. Nun liegt die Garage außerhalb des laut HBO vorgesehenen Bereiches und auch der von uns gewünschte dritte Stellplatz darf nicht auf unserem angrenzenden zweiten Baugrundstück liegen, da dieses nicht Bestandteil des Bauantrags ist und hier keine Baulasten vorliegen. Die Anfrage leiteten wir sofort an unseren Architekten Herrn Wimber weiter, welcher sich im Verlauf der Woche aber nicht meldete, weshalb wir am Donnerstag fernmündlich nachfragten. Leider wurden wir auf Montag der folgenden Woche vertröstet. Und wieder ist eine Woche vergangen, ohne dass wir der Lösung einen Schritt näher gekommen wären. So warten wir das Gespräch am 24.09.18 ab und berichten dann von den möglichen Lösungen.
Nachtrag vom 25.09.18
Lösung für das Garagenproblem (s.o) ist ein Ausnahmeantrag (BAB 10/2012, §31 BauGB/Abweichung §63 HBO), der beim Bauamt gestellt werden kann. Dieser beinhaltet aber die Zustimmung der angrenzenden Nachbarschaft, welche wir über die geplante Änderung der Lage der Garage am Tag unseres Baustellengesprächs (26.09.18) informieren wollen. Weiterhin schlug uns unser Architekt vor, bezüglich der Nachfrage zum 3. Stellplatz, der kein notwendiger Stellplatz ist, ein Schreiben über eben diesen Sachverhalt aufzusetzen.