Bauantrag Änderung die DRITTE!

Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den  Architekten.

 

Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen

Die Ereignisse überschlagen sich…

Am 06.08.18 um 18.00 h hatten wir endlich, aber leider viel zu spät, den vor über drei Wochen vereinbarten Gesprächstermin mit einem Erdbauer aus der Region an unserem Grundstück, der uns freundlich und überaus kompetent den Ernst der Lage vermittelte. Die von uns favorisierte Einfahrt auf der Nordseite unseres Grundstücks erfordert eine ziemlich lange und stellenweise über 2 m hohe oder tiefe Winkelstützwand, die man aus L-Betonsteinen zusammensetzen kann, was uns gleichsam gefällt. Der kurze Preisüberschlag förderte aber eine stolze Summe von wenigstens 15T € zutage, die der Spaß kosten würde, wenn wir bei dieser Variante blieben. Dies natürlich zzgl. etwa weiterer 15T € für die regulären Erdarbeiten und zzgl. etwa 3T € für eine Zisterne, welche wir uns gleichsam für die Gartenbewässerung wünschen. Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, ob wir weitere Mehrkosten von ca. 7 T € für eine sogenannte Frostschürze haben werden, welche die Bodenplatte gegen Frost sichern soll. „Die Ereignisse überschlagen sich…“ weiterlesen

Bauantrag angepasst

Nachdem das Bauamt am 10. Juli 2017 einige Nachfragen per Post übermittelt hatte, musste unser Architekt Herr Wimber tätig werden, den Bauantrag entsprechend abändern und die Berechnung der Abstandsflächen bei unserem Vermesser in Auftrag geben. Wir berichteten bereits darüber. Am heutigen Donnerstag erhielten wir also die Bauanträge inkl. der Berechnung der Abstandsflächen in dreifacher Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für Fingerhut Haus und eine Ausfertigung für unsere Unterlagen. Nach der Durchsicht und Unterzeichnung unsererseits versendeten wir die Bauanträge sofort per Einschreiben an das zuständige Bauamt und an Fingerhut Haus. Jetzt sind wir gespannt, wie lange die Bewilligung noch auf sich warten lässt. Außerdem übersandten wir die geänderten Bauantragspläne an die zwei Erdbauer, von welchen wir 10 Tage zuvor ein Angebot für die Erdarbeiten angefordert hatten.

Vorentwurf Änderung 1

Am 05.05.2018 (Samstag), gegen 20.00 Uhr erhielten wir den überarbeiteten Vorentwurf des Architekten Herrn Wimber, also vier Werktage nachdem wir unsere Änderungswünsche, bzw. Anmerkungen übermittelt hatten. Der Entwurf warf für uns zwei Fragen auf, die sich auf den Freiflächenplan bezogen. Zum einen hatte der Architekt im Nordwesten eine Stützmauer zur Straße hin eingezogen, über deren Mehrkosten wir zunächst spekulieren mussten und wir fragen uns, wieviel Kubikmeter verdichtungsfähiger Boden notwendig sein würden, um das Haus auf die Höhe der Garage zu bringen, welches im Plan nun derart eingezeichnet war. Auch die Durchfahrt ins Grundstück wurde kenntlich gemacht. Da wir am 06.05.18 zum Tag der offenen Tür der Firma Fingerhut eingeladen waren, beschlossen wir, zunächst mit unserem Fingerhut Haus-Berater Herrn Schneider zu sprechen, um unsere Fragen vorab zu klären.