Unterlagen zur Statik

Die Unterlagen zur Statik wurden uns am vergangenen Freitag von Fingerhut Haus, bzw. dem zuständigen Statiker Herrn Heidrich vorab per E-Mail übersandt, welche wir sogleich an das zuständige Kreisbauamt weiter leiteten, wohl wissend, dass die E-Mails dort nur sporadisch gelesen werden, was wir bereits mehrfach schmerzlich erfahren mussten – finsteres Mittelalter, wie wir finden, dazu später aber gern noch mehr… Also brachten wir am heutigen Samstage eine Kopie der Unterlagen persönlich ins Kreisbauamt, um die in der Mahnung gesetzte Frist einhalten zu können, und warfen sie dort in den entsprechenden Briefkasten. Dies dokumentierten wir zur Absicherung unsererseits mit einem Foto. So weit ist es bereits.

Einschreiben vom Bauamt

Und wieder erhielten wir ein Einschreiben vom Bauamt, schon tags zuvor am 25.06.2019, welches wir mit einigem Herzklopfen von der Post abholten, bevor wir auf die Baustelle fuhren. Das Bauamt mahnte uns in diesem Schreiben, die geforderten Statikunterlagen nicht fristgerecht eingereicht zu haben und drohte also wieder mit einem Bußgeld in nicht geringer Höhe. Wir hatten die Frist, die in Hessen scheinbar nur wenige Wochen beträgt, tatsächlich überschritten, was uns allerdings aufgrund des Trubels der Hausstellung und sonstigen Arbeiten der vergangenen  drei Wochen nicht gegenwärtig war, zumal wir die Unterlagen die Statik betreffend von Fingerhut Haus noch nicht übersandt bekommen hatten. Ein Anruf bei FHH genügte und uns wurde zugesagt, die Unterlagen binnen weniger Tage, also noch vor dem Wochenende, an uns zu übersenden, um diese dann an das Bauamt weiter zu reichen. Es bleibt spannend.

Rohbaufertigstellungsanzeige

Unser Bauleiter erinnerte uns während der Abnahme der Bodenplatte daran, die in Hessen gesetzlich geforderte Fertigstellungsanzeige „Rohbau“ an das zuständige Kreisbauamt zu senden, da diese 14 Tage vor Fertigstellung des Rohbaus dem Kreisbauamt vorliegen muss. Dies ist bei der Erstellung eines Fertighauses ein kurzer Prozess, bzw. wird nur drei Tage in Anspruch nehmen. Eine Unterschrift des Bauleiters ist dabei zwingend notwendig. Das Formular bab18 „Fertigstellung Rohbau“ kann als pdf.-file heruntergeladen werden oder man kann es online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken. Da die Zeit bereits drängte, versendeten wir das Dokument gleichzeitig per Post und per E-Mail.

BG BAU Meldung

Mit Genehmigung des Bauantrages wurden wir darauf hingewiesen, dass unser Bauvorhaben gleichfalls bei der Berufsgenossenschaft Bau zur Unfallversicherung nicht gewerblich beschäftigter Personen auf unserer Baustelle angemeldet werden müsse. Dies konnten wir einfach und unkompliziert mittels eines Formulars über die Webseite der Berufsgenossenschaft erledigen. Wir wurden darüber informiert, dass man sich mit uns in Verbindung setzen wolle. Wir warten nun auf Nachricht, um die beteiligten Firmen angeben zu können. Die Webseite erklärt außerdem, wie der Beitrag zur Unfallversicherung berechnet wird, sofern nicht gewerbliche Helfer auf der Baustelle tätig sein würden. Es wird empfohlen, dazu ein Bautagebuch zu führen, um die geleisteten Stunden nachvollziehen zu können.

Grobabsteckung angepasst

Am Samstag machten wir uns nach fernmündlicher Absprache mit unserem Vermesser daran, die Grobabsteckung der Garage an den geänderten Bauantrag anzupassen. Das bedeutete, die vier Markierungspflöcke um 2,40 m in Richtung Grundstücksmitte zu versetzen, was kein Problem war. Außerdem machten wir uns Gedanken über die Zufahrt und den zu überwindenden Höhenunterschied zur Garage und es wurde erneut deutlich, was für Schwierigkeiten durch die Ablehnung der Bauämter, die Zuwegung von Süden her zu gestalten, entstanden sind. Wir hoffen, dass das Baustellengespräch im März Klärung über die Machbarkeit und über die zusätzlichen Kosten bringen wird.

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Eine ereignisreiche Woche

Nachdem wir am Montag, 11.02.19 den genehmigten Bauantrag in Händen hielten und an unseren Hausbauer (FH) versandten, machten wir uns sofort daran, alle entsprechenden Stellen über die Genehmigung zu informieren. So schrieben wir E-Mails an unseren Erdbauer, den Architekten, die Stadtwerke und an unseren Bauleiter (Fingerhut Haus – FH). Gleichfalls telefonierten wir mehrfach mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin von Fingerhut Haus, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei wurden wir u.a. darüber informiert, dass der „neue“ Bauleiter (BL FH) zu einem weiteren Baustellengespräch erst im März zur Verfügung stehen würde, was wiederum wenigstens zwei Wochen Verzögerung bedeutet.
Wir hatten noch gar nicht darüber berichtet, dass es bereits im Oktober/ November 2018 einen Wechsel des Bauleiters  gegeben hatte, da der uns zunächst zugeteilte BL FH aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – wir wünschen an dieser Stelle „gute Besserung und schnelle Genesung“. An diesem nächsten Baustellengespräch nimmt dann der aktuelle BL FH, der BL der Firma Glatthaar und auch unser Erdbauer teil, um alle erforderlichen Schritte abzustimmen. „Eine ereignisreiche Woche“ weiterlesen

Baugenehmigung erhalten!

Heute konnten wir, nach 9 Monaten Bearbeitungszeit, endlich die Baugenehmigung im Kreisbauamt abholen. Nachdem wir die genehmigten Bauunterlagen digitalisiert hatten, versendeten wir diese noch am selben Tag per Einschreiben an unseren Haushersteller Fingerhut Haus. Geht’s jetzt endlich los? Hoffentlich, denn eines steht fest, wir sind schon viel zu spät dran…

Vom Gemeindebauamt zum Kreisbauamt

Am 31.01.19 riefen wir im Gemeindebauamt an und erkundigten uns nach dem Stand der Bearbeitung – wir wollten nicht länger warten. Die Sachbearbeiterin war dann auch dankbar für die Erinnerung und versprach uns die genehmigten Bauunterlagen für Freitag, 01.02. oder für den Montag, 04.02.19., fertigzustellen. Sie machte auf uns den Eindruck, die Dringlichkeit unseres Antrages bereits wieder vergessen zu haben… Schlussendlich wurde es Dienstag, 05.02.19, an welchem wir die Unterlagen vom Gemeindebauamt in das Kreisbauamt fahren konnten. Hier teilte uns die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass sie weitere 14 Tage für die Prüfung, bzw. Erstellung der Genehmigung benötigen würde. Wir machten ihr erneut deutlich, wie knapp die Zeit bis zum Ende der Festpreisbindung ist, und welche Mehrkosten auf uns zukommen, wenn die Genehmigung nicht schnellstens erteilt würde. So offerierte man uns, am Dienstag, 12.02.19, einmal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Dieses Mal jedoch per E-Mail… Am Freitag, 08.02.19 erreichte uns dann am Vormittag um 09.30 h überraschend der erlösende Anruf, dass die Unterlagen zur Abholung fertig seien. Allerdings schloss das Kreisbauamt um 13.00 Uhr seine Pforten und eine Abholung war erst am 11.02.19 möglich.

Fassungslosigkeit 4.0

Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter  Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos…  „Fassungslosigkeit 4.0“ weiterlesen

Die offene Sprechstunde

Da wir am Montag, 14.01.19, die geänderten Bauantragsunterlagen nur in der Registratur des Kreisbauamtes abgeben konnten, fuhren wir an diesem Donnerstag zur „offenen Sprechstunde“ in das Bauamt, um bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen. Zunächst sprachen wir aber in der Abteilung für Baurecht vor, da von hier der ablehnende Bescheid übersandt wurde. Die Sachbearbeiterin konnte uns weiterhelfen und gab an, dass noch Unterlagen fehlen würden. Dies sollten wir dann aber mit der Sachbearbeiterin in der Bauantragsprüfung besprechen, mit welcher wir schon zu tun hatten. Diese nahm sich sodann auch Zeit für uns und prüfte die eingereichten Unterlagen, welche den Weg bereits in ihr Büro gefunden hatten. Dabei stellte sie, wie von uns schon vermutet, fest, dass unser Architekt nur zwei, statt der erforderlichen drei Kopien der geänderten Unterlagen übersandt hatte. Auch fehlte ein aktualisierter Liegenschaftsplan und es fiel (erst jetzt) auf, dass die Unterschrift des Architekten auf dem „alten“ Liegenschaftsplan fehlte, welche aber zwingend erforderlich sei, da der „Entwurfsverfasser“ unterzeichnen müsse…

„Die offene Sprechstunde“ weiterlesen

Änderungen zum Bauantrag eingereicht

Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten.  Wir waren erneut sprachlos.  „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen

Bauantrag Änderung die DRITTE!

Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den  Architekten.

 

Fristaussetzung

Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.

Die Höllenwoche…

…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen

Die Bombe

Und wieder ein Samstag, an welchem wir Post vom Kreisbauamt erhielten. Dieses Mal handelte es sich jedoch um ein Einschreiben, und wir hofften auf die lang ersehnte Baugenehmigung. Beim ersten Überfliegen des dreiseitigen, mit Paragraphen gespickten Schreibens, kristallisierten sich folgende Worte schnell heraus: „…wird nicht genehmigt!“ Der Schock wich völligem Unverständnis und schlug dann in Fassungslosigkeit um, als die Begründung der bevorstehenden Ablehnung klar wurde. Dem von uns gestellten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan, die Garage 2 m außerhalb des vorgesehenen Baufensters bauen zu dürfen, wird nicht entsprochen. Fassungslos deshalb, wurde uns dieser Antrag doch von Seiten des Kreisbauamtes durch einen schriftlichen Hinweis vorgeschlagen. Weiterhin wurde angegeben, dass die Zuwegung zum Grundstück nicht von Süden her erfolgen dürfe, eine Änderung, die wir ebenfalls fernmündlich mit dem Bauamt besprochen hatten. Eine weiterführende Begründung oder Erklärung wurde nicht genannt. Nur der Hinweis, dass das Gemeindebauamt nicht zugestimmt habe.
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Vollständigkeit

Samstage sind scheinbar die favorisierten Postzustelltage  des Kreisbauamtes. So erhielten wir heute via Brief die Information vom Kreisbauamt Darmstadt-Dieburg, dass unser Bauantrag nun vollständig vorliegt und geprüft wird. Der Beginn der Frist von 3 Monaten zur Prüfung wurde auf den 04.10.18 rückdatiert. Das bedeutet für uns, dass falls keine Baugenehmigung vor Ablauf dieser Frist übersandt würde, der 04.01.2019 unser Stichtag zur Baugenehmigung ist. Wir hoffen nun allerdings auf eine rasche Genehmigung.

Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen