Eine ereignisreiche Woche

Nachdem wir am Montag, 11.02.19 den genehmigten Bauantrag in Händen hielten und an unseren Hausbauer (FH) versandten, machten wir uns sofort daran, alle entsprechenden Stellen über die Genehmigung zu informieren. So schrieben wir E-Mails an unseren Erdbauer, den Architekten, die Stadtwerke und an unseren Bauleiter (Fingerhut Haus – FH). Gleichfalls telefonierten wir mehrfach mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin von Fingerhut Haus, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei wurden wir u.a. darüber informiert, dass der „neue“ Bauleiter (BL FH) zu einem weiteren Baustellengespräch erst im März zur Verfügung stehen würde, was wiederum wenigstens zwei Wochen Verzögerung bedeutet.
Wir hatten noch gar nicht darüber berichtet, dass es bereits im Oktober/ November 2018 einen Wechsel des Bauleiters  gegeben hatte, da der uns zunächst zugeteilte BL FH aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – wir wünschen an dieser Stelle „gute Besserung und schnelle Genesung“. An diesem nächsten Baustellengespräch nimmt dann der aktuelle BL FH, der BL der Firma Glatthaar und auch unser Erdbauer teil, um alle erforderlichen Schritte abzustimmen. „Eine ereignisreiche Woche“ weiterlesen

Baugenehmigung erhalten!

Heute konnten wir, nach 9 Monaten Bearbeitungszeit, endlich die Baugenehmigung im Kreisbauamt abholen. Nachdem wir die genehmigten Bauunterlagen digitalisiert hatten, versendeten wir diese noch am selben Tag per Einschreiben an unseren Haushersteller Fingerhut Haus. Geht’s jetzt endlich los? Hoffentlich, denn eines steht fest, wir sind schon viel zu spät dran…

Die offene Sprechstunde

Da wir am Montag, 14.01.19, die geänderten Bauantragsunterlagen nur in der Registratur des Kreisbauamtes abgeben konnten, fuhren wir an diesem Donnerstag zur „offenen Sprechstunde“ in das Bauamt, um bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen. Zunächst sprachen wir aber in der Abteilung für Baurecht vor, da von hier der ablehnende Bescheid übersandt wurde. Die Sachbearbeiterin konnte uns weiterhelfen und gab an, dass noch Unterlagen fehlen würden. Dies sollten wir dann aber mit der Sachbearbeiterin in der Bauantragsprüfung besprechen, mit welcher wir schon zu tun hatten. Diese nahm sich sodann auch Zeit für uns und prüfte die eingereichten Unterlagen, welche den Weg bereits in ihr Büro gefunden hatten. Dabei stellte sie, wie von uns schon vermutet, fest, dass unser Architekt nur zwei, statt der erforderlichen drei Kopien der geänderten Unterlagen übersandt hatte. Auch fehlte ein aktualisierter Liegenschaftsplan und es fiel (erst jetzt) auf, dass die Unterschrift des Architekten auf dem „alten“ Liegenschaftsplan fehlte, welche aber zwingend erforderlich sei, da der „Entwurfsverfasser“ unterzeichnen müsse…

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Änderungen zum Bauantrag eingereicht

Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten.  Wir waren erneut sprachlos.  „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen

Bauantrag Änderung die DRITTE!

Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den  Architekten.

 

Fristaussetzung

Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.

Die Höllenwoche…

…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen

Die Bombe

Und wieder ein Samstag, an welchem wir Post vom Kreisbauamt erhielten. Dieses Mal handelte es sich jedoch um ein Einschreiben, und wir hofften auf die lang ersehnte Baugenehmigung. Beim ersten Überfliegen des dreiseitigen, mit Paragraphen gespickten Schreibens, kristallisierten sich folgende Worte schnell heraus: „…wird nicht genehmigt!“ Der Schock wich völligem Unverständnis und schlug dann in Fassungslosigkeit um, als die Begründung der bevorstehenden Ablehnung klar wurde. Dem von uns gestellten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan, die Garage 2 m außerhalb des vorgesehenen Baufensters bauen zu dürfen, wird nicht entsprochen. Fassungslos deshalb, wurde uns dieser Antrag doch von Seiten des Kreisbauamtes durch einen schriftlichen Hinweis vorgeschlagen. Weiterhin wurde angegeben, dass die Zuwegung zum Grundstück nicht von Süden her erfolgen dürfe, eine Änderung, die wir ebenfalls fernmündlich mit dem Bauamt besprochen hatten. Eine weiterführende Begründung oder Erklärung wurde nicht genannt. Nur der Hinweis, dass das Gemeindebauamt nicht zugestimmt habe.
„Die Bombe“ weiterlesen

Home Design 3D

Um das doch noch immer völlig abstrakte Projekt greifbarer zu gestalten, habe ich, auch als Überraschung für meine Frau, ein entsprechendes Programm/ App gesucht, um den Hausbau, bzw. das Endergebnis zu visualisieren. Dabei stieß ich im Apple Store auf die iPad App „Home Design 3D“, welche ausreichend Features bot, unsere Vorstellung realitätsnah abzubilden. Mit ca. 10 € ist sie außerdem vergleichsweise günstig. Einziges Manko der App ist, wie sich während der Benutzung herausstellte, dass z.B. keine zusätzlich geränderten Gegenstände in das Programm geladen werden können, um das Ergebnis weiter zu individualisieren. Im Folgenden sind Abbildungen aus den jeweiligen vier Himmelsrichtungen zu sehen. Darauf ist das „Wunsch-Ergebnis“ zu sehen. Einige Aspekte werden aber nicht sofort realisiert werden können, wie z.B. die graue Überdachung oder das Carport in der nordöstlichen Ecke. Auch konnte im Programm das vorhandene Gelände nicht der Realität entsprechend abgebildet werden.

Ansicht von Norden mit Zufahrt aus dem Süden.

Weitere Bilder finden sich unter Homedesign 3D!

Und wieder Nachfragen des Bauamtes…

Schon klar, dass auch die von uns im August eingereichte Änderung am Bauantrag wieder Nachfragen mit sich bringt, welche wir am Samstag, 15.09.18, drei Wochen nach Einreichung der Änderungen, erhielten. So verrinnt die Zeit. Nun liegt die Garage außerhalb des laut HBO vorgesehenen Bereiches und auch der von uns gewünschte dritte Stellplatz darf nicht auf unserem angrenzenden zweiten Baugrundstück liegen, da dieses nicht Bestandteil des Bauantrags ist und hier keine Baulasten vorliegen. Die Anfrage leiteten wir sofort an unseren Architekten Herrn Wimber weiter, welcher sich im Verlauf der Woche aber nicht meldete, weshalb wir am Donnerstag fernmündlich nachfragten. Leider wurden wir auf Montag der folgenden Woche vertröstet. Und wieder ist eine Woche vergangen, ohne dass wir der Lösung einen Schritt näher gekommen wären. So warten wir das Gespräch am 24.09.18 ab und berichten dann von den möglichen Lösungen.

Nachtrag vom 25.09.18

Lösung für das Garagenproblem (s.o) ist ein Ausnahmeantrag (BAB 10/2012, §31 BauGB/Abweichung §63 HBO), der beim Bauamt gestellt werden kann. Dieser beinhaltet aber die Zustimmung der angrenzenden Nachbarschaft, welche wir über die geplante Änderung der Lage der Garage am Tag unseres Baustellengesprächs (26.09.18) informieren wollen. Weiterhin schlug uns unser Architekt vor, bezüglich der Nachfrage zum 3. Stellplatz, der kein notwendiger Stellplatz ist, ein Schreiben über eben diesen Sachverhalt aufzusetzen. 

Zufahrt zum Grundstück von Süden her kommend…

Änderung der Zufahrt

Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen

Die Ereignisse überschlagen sich…

Am 06.08.18 um 18.00 h hatten wir endlich, aber leider viel zu spät, den vor über drei Wochen vereinbarten Gesprächstermin mit einem Erdbauer aus der Region an unserem Grundstück, der uns freundlich und überaus kompetent den Ernst der Lage vermittelte. Die von uns favorisierte Einfahrt auf der Nordseite unseres Grundstücks erfordert eine ziemlich lange und stellenweise über 2 m hohe oder tiefe Winkelstützwand, die man aus L-Betonsteinen zusammensetzen kann, was uns gleichsam gefällt. Der kurze Preisüberschlag förderte aber eine stolze Summe von wenigstens 15T € zutage, die der Spaß kosten würde, wenn wir bei dieser Variante blieben. Dies natürlich zzgl. etwa weiterer 15T € für die regulären Erdarbeiten und zzgl. etwa 3T € für eine Zisterne, welche wir uns gleichsam für die Gartenbewässerung wünschen. Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, ob wir weitere Mehrkosten von ca. 7 T € für eine sogenannte Frostschürze haben werden, welche die Bodenplatte gegen Frost sichern soll. „Die Ereignisse überschlagen sich…“ weiterlesen

Bauantrag angepasst

Nachdem das Bauamt am 10. Juli 2017 einige Nachfragen per Post übermittelt hatte, musste unser Architekt Herr Wimber tätig werden, den Bauantrag entsprechend abändern und die Berechnung der Abstandsflächen bei unserem Vermesser in Auftrag geben. Wir berichteten bereits darüber. Am heutigen Donnerstag erhielten wir also die Bauanträge inkl. der Berechnung der Abstandsflächen in dreifacher Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für Fingerhut Haus und eine Ausfertigung für unsere Unterlagen. Nach der Durchsicht und Unterzeichnung unsererseits versendeten wir die Bauanträge sofort per Einschreiben an das zuständige Bauamt und an Fingerhut Haus. Jetzt sind wir gespannt, wie lange die Bewilligung noch auf sich warten lässt. Außerdem übersandten wir die geänderten Bauantragspläne an die zwei Erdbauer, von welchen wir 10 Tage zuvor ein Angebot für die Erdarbeiten angefordert hatten.

Abstandsflächenberechnung

Über die schriftliche Nachfrage des Bauamtes der letzten Woche hatten wir bereits berichtet und erhalten so langsam Klarheit, nachdem sich unser Architekt fernmündlich mit uns in Verbindung gesetzt hatte. Scheinbar überschreiten wir mit der aktuell vorgelegten Planung die zulässige Höhe von 0,8 m des Gebäudes über dem vorhandenen Gelände, wenn, wie zunächst geplant, 50 cm aufgefüllt würde. Dieses Vorhaben reduzieren wir nun auf „nur“ 25 cm Aufschüttung, betrifft dann aber auch die Garage, die aktuell höher liegt. Der Hintergrund hierfür ist die im Grundstück vorhandene Mulde oder Vertiefung an der Stelle, an welcher zuvor eine Maschinenhalle gestanden hatte, welche samt Bodenplatte entfernt wurde. Außerdem fordert das Bauamt eine Berechnung der Abstandsflächen, um sicher zu gehen, dass unser Haus keinen Schatten auf die Nachbargrundstücke wirft. Dies wurde natürlich vorher schon von unserem Architekten berücksichtigt, durch die amtliche Berechnung durch unseren Vermesser entstehen uns nun aber 333,20 € zusätzliche Kosten, wie wir heute erfahren haben. Vielen Dank an das zuständige Bauamt. Unter vereinfachtem Prüfverfahren verstehen wir etwas anderes.

Post vom Bauamt

Leider noch keine „erfreuliche“ Post vom Bauamt am heutigen Tage trotz vereinfachtem Prüfverfahren. Irgendwelches Kauderwelsch inkl. eines Verweises auf §19 der Hessischen Bauverordnung von 1968, das für den Laien wenig verständlich ist. Also haben wir umgehend Rücksprache mit unserem Architekten gehalten, der sich bereits um die Nachfragen des Bauamtes kümmert. Sobald sich auch für uns deutlich darstellt, worum es im Einzelnen geht, berichten wir weiter. Jetzt muss zunächst der Architekt tätig werden und die Nachfragen des Bauamtes beantworten. 

Bauantrag! Neuigkeiten…

Bereits am 15.05.2018 übersandten wir per Einschreiben unseren fertigen Bauantrag an das zuständige Bauamt der Stadt XY, um diesen am 07.06.18, also 23 Tage später, mit einer Ausfertigung der „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“ und der Bitte zurück zu erhalten, diesen beim Bauamt des Landkreises XY einzureichen, bzw. an dieses weiter zu leiten. EHRLICH JETZT?  Wir waren fassungslos über die Dauer dieses Vorgangs und über die Tatsache, dass der Bauantrag nicht direkt an das zuständige Bauamt des Landkreises XY weitergeleitet wurde. So mussten wir den Antrag per Einschreiben weiterleiten (direkt am 07.06.18), um am 14. Juni auf postalischem Wege zu erfahren, dass dieser am 11.06.18 eingegangen ist und im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach §57 Hess. Bauordnung (HBO) bearbeitet wird. Immerhin erfuhren wir aus der beigefügten „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“, dass der Kranstellplatz mit 6T € berechnet würde, wenn dieser im Bereich der Straße aufgestellt werden müsste. EHRLICH JETZT? Die spinnen völlig…

Bauantrag per Post

Am Freitag, 25.05.18, erhielten wir dann überraschend den fertigen Bauantrag unseres Architekten Herrn Wimber. Eine dreifache Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für die Fa. Fingerhut Haus und eine Ausfertigung war für unsere Unterlagen bestimmt. Beiliegend die Bitte, diese Dokumente schnellstmöglich zu unterzeichnen und weiterzuleiten, was wir noch an diesem Tage erledigten. Die Anträge versendeten wir als Einschreiben. Es war ein gutes Gefühl, unser Projekt in fertige Zeichnungen und Zahlen gegossen zu sehen.

Vorentwurf Änderung 1

Am 05.05.2018 (Samstag), gegen 20.00 Uhr erhielten wir den überarbeiteten Vorentwurf des Architekten Herrn Wimber, also vier Werktage nachdem wir unsere Änderungswünsche, bzw. Anmerkungen übermittelt hatten. Der Entwurf warf für uns zwei Fragen auf, die sich auf den Freiflächenplan bezogen. Zum einen hatte der Architekt im Nordwesten eine Stützmauer zur Straße hin eingezogen, über deren Mehrkosten wir zunächst spekulieren mussten und wir fragen uns, wieviel Kubikmeter verdichtungsfähiger Boden notwendig sein würden, um das Haus auf die Höhe der Garage zu bringen, welches im Plan nun derart eingezeichnet war. Auch die Durchfahrt ins Grundstück wurde kenntlich gemacht. Da wir am 06.05.18 zum Tag der offenen Tür der Firma Fingerhut eingeladen waren, beschlossen wir, zunächst mit unserem Fingerhut Haus-Berater Herrn Schneider zu sprechen, um unsere Fragen vorab zu klären.

Vorentwurf des Architekten

Am Montag, 30.04.18, nicht ganz eine Woche nach unserem Architektengespräch am Grundstück, erreichte uns dann am Vormittag der  Vorentwurf unseres Architekten Herrn Wimber, welchen wir noch am selben Abend mit unseren Änderungswünschen versahen. Diese bezogen sich allerdings nicht mehr auf den Grundriss unseres Hauses, sondern nur auf den in Hessen notwendigen Freiflächenplan. Dabei korrigierten wir die Länge der Einfahrt, versetzten die Garage nach vorn, sodass 4,77m zum Haus als Kfz-Unterstellplatz überdacht werden können und merkten an, dass das Haus doch auf einer Höhenlage mit der Garage auszurichten sei, was vermutlich bedeutet, dass wir das Grundstück im Bereich des Hauses um ca. 50 cm werden aufschütten lassen müssen. Die Änderungen übersandten wir in einer E-Mail mit weiteren Anmerkungen/ Erklärungen an unseren Architekten mit der Bitte um Einarbeitung.

Architektengespräch (FH) am Grundstück

Dem Architektengespräch am 24.04.18 fieberten wir in besonderer Weise entgegen, ging es doch zum ersten Mal im gesamten Bauprozess ganz konkret um die Realisierung unserer Vorstellungen auf unserem Grundstück in Absprache mit einem Fachmann. So trafen wir uns mit Herrn Schneider und dem Architekten Herrn Wimber gegen 15.30 Uhr an unserem Grundstück, um dieses gemeinsam in Augenschein zu nehmen. Dabei stellte sich schnell heraus, dass die leichte Hanglage ggfs. zu Anpassungen/Aufschüttung des Untegrundes führen könnte und auch die Böschung, bzw. der Höhenunterschied zwischen der nordwestlichen und nordöstlichen Ecke besondere Anforderungen an die Einfahrt zur Garage hin bedeuten würde, die an der Westgrenze geplant ist. 

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Freie Architekten – Teil 2

Es sollte spannende 8 Wochen dauern, bis wir am 30.01.2018 unsererseits einen gemeinsamen Termin mit den Architekten zur Besprechung der Vorentwürfe finden konnten. Diese waren etwa 14 Tage früher fertiggestellt worden.  Die Eröffnung der Zeichnungen durch den verantwortlichen Architekten war eine wahre Freude, traf das Haus doch exakt unsere Vorstellungen, bis wir auf die am Rand aufgelisteten Kosten aufmerksam wurden. „Freie Architekten – Teil 2“ weiterlesen

Freie Architekten – Teil 1

Wir hatten zunächst die Idee, unseren Traum vom Haus individuell durch einen Architekten planen und bauen zu lassen. Durch ein bereits realisiertes Hausprojekt stießen wir auf ein Architektenbüro ganz in der Nähe, welches auch die Baudurchführung realisieren würde und vereinbarten einen Termin, welcher am 05.12.2017 stattfand. Das Gespräch war aufregend, konnten wir doch unsere Vorstellungen benennen, welche auf einen Bungalow im Bauhaus-Stil mit Anlehnung an das von Ludwig Mies van der Rohe erstellte Farnsworth House ausgerichtet waren. Kurz gesagt, funktionelle Räume und die Konzentration auf den Livingroom, der sich nach Süden hin mit großer Fensterfront zum Garten hin öffnen sollte. 

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