Am 31.01.19 riefen wir im Gemeindebauamt an und erkundigten uns nach dem Stand der Bearbeitung – wir wollten nicht länger warten. Die Sachbearbeiterin war dann auch dankbar für die Erinnerung und versprach uns die genehmigten Bauunterlagen für Freitag, 01.02. oder für den Montag, 04.02.19., fertigzustellen. Sie machte auf uns den Eindruck, die Dringlichkeit unseres Antrages bereits wieder vergessen zu haben… Schlussendlich wurde es Dienstag, 05.02.19, an welchem wir die Unterlagen vom Gemeindebauamt in das Kreisbauamt fahren konnten. Hier teilte uns die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass sie weitere 14 Tage für die Prüfung, bzw. Erstellung der Genehmigung benötigen würde. Wir machten ihr erneut deutlich, wie knapp die Zeit bis zum Ende der Festpreisbindung ist, und welche Mehrkosten auf uns zukommen, wenn die Genehmigung nicht schnellstens erteilt würde. So offerierte man uns, am Dienstag, 12.02.19, einmal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Dieses Mal jedoch per E-Mail… Am Freitag, 08.02.19 erreichte uns dann am Vormittag um 09.30 h überraschend der erlösende Anruf, dass die Unterlagen zur Abholung fertig seien. Allerdings schloss das Kreisbauamt um 13.00 Uhr seine Pforten und eine Abholung war erst am 11.02.19 möglich.
Erster Besuch im neuen Jahr
Am 21.01.19, nach dem Besuch im Gemeindebauamt, fuhren wir kurz entschlossen zu unserem Grundstück, um nach dem Rechten zu sehen. Es galt vor allem den Wasseranschluss zu überprüfen, den wir im Herbst zuvor frostsicher verpackt hatten. Wie sich herausstellte, war alles in bester Ordnung, die Grobabsteckung war noch vorhanden und auch der „Sicherungsnagel“ zur Markierung des Kanals war am Bürgersteig noch vorhanden.
Weitere Bilder in der Galerie „Grundstück“!
Fassungslosigkeit 4.0
Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos… „Fassungslosigkeit 4.0“ weiterlesen
Die offene Sprechstunde
Da wir am Montag, 14.01.19, die geänderten Bauantragsunterlagen nur in der Registratur des Kreisbauamtes abgeben konnten, fuhren wir an diesem Donnerstag zur „offenen Sprechstunde“ in das Bauamt, um bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen. Zunächst sprachen wir aber in der Abteilung für Baurecht vor, da von hier der ablehnende Bescheid übersandt wurde. Die Sachbearbeiterin konnte uns weiterhelfen und gab an, dass noch Unterlagen fehlen würden. Dies sollten wir dann aber mit der Sachbearbeiterin in der Bauantragsprüfung besprechen, mit welcher wir schon zu tun hatten. Diese nahm sich sodann auch Zeit für uns und prüfte die eingereichten Unterlagen, welche den Weg bereits in ihr Büro gefunden hatten. Dabei stellte sie, wie von uns schon vermutet, fest, dass unser Architekt nur zwei, statt der erforderlichen drei Kopien der geänderten Unterlagen übersandt hatte. Auch fehlte ein aktualisierter Liegenschaftsplan und es fiel (erst jetzt) auf, dass die Unterschrift des Architekten auf dem „alten“ Liegenschaftsplan fehlte, welche aber zwingend erforderlich sei, da der „Entwurfsverfasser“ unterzeichnen müsse…
Änderungen zum Bauantrag eingereicht
Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten. Wir waren erneut sprachlos. „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen
Bauantrag Änderung die DRITTE!
Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den Architekten.
Fristaussetzung
Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.
Frohe Weihnachten
Weihnachtspost von Fingerhut Haus
Heute erreichte uns dieser schöne Weihnachtsgruß unseres Hausherstellers Fingerhut Haus. Vielen Dank dafür. Weihnachten kann kommen.
Die Höllenwoche…
…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen
Die Bombe
Und wieder ein Samstag, an welchem wir Post vom Kreisbauamt erhielten. Dieses Mal handelte es sich jedoch um ein Einschreiben, und wir hofften auf die lang ersehnte Baugenehmigung. Beim ersten Überfliegen des dreiseitigen, mit Paragraphen gespickten Schreibens, kristallisierten sich folgende Worte schnell heraus: „…wird nicht genehmigt!“ Der Schock wich völligem Unverständnis und schlug dann in Fassungslosigkeit um, als die Begründung der bevorstehenden Ablehnung klar wurde. Dem von uns gestellten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan, die Garage 2 m außerhalb des vorgesehenen Baufensters bauen zu dürfen, wird nicht entsprochen. Fassungslos deshalb, wurde uns dieser Antrag doch von Seiten des Kreisbauamtes durch einen schriftlichen Hinweis vorgeschlagen. Weiterhin wurde angegeben, dass die Zuwegung zum Grundstück nicht von Süden her erfolgen dürfe, eine Änderung, die wir ebenfalls fernmündlich mit dem Bauamt besprochen hatten. Eine weiterführende Begründung oder Erklärung wurde nicht genannt. Nur der Hinweis, dass das Gemeindebauamt nicht zugestimmt habe.
„Die Bombe“ weiterlesen
Nine weeks later…
Ergänzung zum Kostenprotokoll – Bodenplatte & Stützmauer Garage
Wie sich schon im Gespräch mit einem potenziellen Erdbauer am 06.08.18 herausstellte, muss die Garage und deren Bodenplatte zum Nachbarn hin, dessen Grundstück höher liegt, abgestützt werden auch, um den Putz der Garagenwand vor Spritzwasser und Schmutz zu schützen. Zunächst war eine L-Beton Steinwand im Gespräch, deren Kosten wir mittlerweile überblicken konnten und auf ca. 6000 € Mehrkosten schätzten.
Am Baustellengespräch im September zeigte sich dann aber, dass diese Variante nicht funktioniert, da die Bodenplatte nicht auf einer L-Beton Steinwand aufliegen kann. Also schlug uns unser Bauleiter der Firma Glatthaar, welche für unsere Bodenplatten zuständig ist, vor, eine 120 cm x 24 cm x 900 cm Betonwand auf die Bodenplatte zu setzen, auf welcher dann die Garagenwand aufgesetzt werden soll. Vor und hinter der Garage könne dann noch mit einigen L-Beton Steinen gearbeitet werden. Vermutlich werden hier noch zwischen 2-3 Meter Verwendung finden. Außerdem wurden wir darüber informiert, dass die Bodenplatte der Garage eine Frostschürze aus Beton benötigt, da sie zum Grundstück des Nachbarn hin abschließt und damit keine frostfreie Gründung möglich ist. So erhielten wir am 05.11.18 die Ergänzung zum Kostenprotokoll die Garage, bzw. die Bodenplatte betreffend. Dieses schlägt zunächst mit knapp 9T € zu Buche. Enthalten sind hier z.B. das Erstellen der Stützwand auf Bodenplatte, die Anlieferung und das separate Betonieren derselben, Frostschürzen in Ortbeton, Aussparung der Bodenplatte im Randbereich, etc. So steigen die Mehrkosten stetig an und kein Ende ist in Sicht.
Das Holz der Birken…
…lagert immer noch auf unserem Grundstück und muss von dort über kurz oder lang entfernt werden, damit es bei den anstehenden Erdarbeiten nicht im Weg liegt, da das gesamte Grundstück mit dem Bagger abgezogen und damit begradigt wird. Also luden wir während unserer Arbeitseinsätze auf dem Grundstück am 27.10. und 02.11. so viel wie möglich des geschlagenen Holzes in unseren 750 kg Anhänger und fuhren es nach Hause. Dort machte ich mich am Samstag, 03.11.18 daran, das Holz zu spalten und zu stapeln. Eine durchaus beruhigende Tätigkeit und ich verbrachte den gesamten Vormittag damit.
Erkundung der Sickergrube
Nachdem wir an diesem Freitag das Grundstück gemäht und den Bürgersteig gesäubert hatten, machten wir uns an den großen, zuvor im Gras verborgenen Betondeckel, unter welchem sich zu unserer großen Überraschung eine Zisterne, wie sich später jedoch herausstellen sollte, eine alte Klär- oder Sickergrube verbarg, welche wir am 27.10.18 entdeckt hatten und die es zu inspizieren galt. Auf dieses Überbleibsel waren wir vom Verkäufer nicht hingewiesen worden und zu diesem Fakt stellte sich schnell heraus, dass die Entfernung von Außenkante Betondeckel nur 90 cm zur zukünftigen Hauswand unseres Hauses beträgt, was zur Folge hat, dass dieses DING vorher entfernt werden muss. Nach Rücksprache mit unserem Erdbauer erhielten wir die Information, dass damit weitere Kosten von etwa 2T € das Baukonto strapazieren werden. Von Überraschungen derart haben wir mittlerweile genug und wir können nur hoffen, dass beim Abriss des vorherigen Gebäudes, abgesehen von dieser schwer zu übersehenden Klärgrube, keine weiteren Altlasten liegen geblieben sind, deren Beseitigung viel Geld kostet?
Die Klärgrube ist aktuell mit ca. 150 cm klarem Regenwasser gefüllt und hat einen Durchmesser von ca. 180 cm. Schade, dass es sich dabei nicht um eine Zisterne handelt, da wir gleichfalls eine zur Bewässerung des Gartens planen und installieren lassen wollen.
Weitere Bilder finden sich in der Galerie!
Arbeit auf dem Grundstück
Am 02.11.18 nahmen wir uns einen letzten Arbeitseinsatz auf dem Grundstück vor, um die wiedererstarkte Natur ein hoffentlich letztes Mal kurz und klein zu schneiden. Außerdem wollten wir uns um den Bürgersteig kümmern, welcher dringend vom Unkraut befreit werden und über dessen Zustand wir uns informieren wollten. Die bereits entdeckte Sickergrube sollte außerdem am Nachmittag erkundet und ausgemessen werden. Außerdem luden wir gegen Abend das Holz der Birken in den Anhänger, um es zum Grillen zu verwenden.
Hier gehts zur Bildergalerie!
Grobabsteckung, Frostschutz und ein ominöser Betondeckel
Für diesen Arbeitseinsatz auf dem Grundstück hatten wir uns drei Aufgaben vorgenommen. Zum einen sollten wir die Grobabsteckung unseres Vermessers überprüfen, also nachmessen und zum anderen wollten wir den vorhandenen Wasseranschluss vor Frost schützen, wozu wir einiges Isoliermaterial mitgebracht hatten. Außerdem hatte sich bei den Mäharbeiten im Mai oder Juni ein ominöser Betondeckel gezeigt, welchen wir beseitigen wollten.
Zunächst machten wir uns daran, die Grobabsteckung des Hauses und der Garage mit einem Maßband nachzumessen. Diesen Hinweis oder Auftrag hatten wir zuvor von unserem Vermesser erhalten. Die Pflöcke mit den farbigen Markierungen waren schon wieder stark zugewuchert, weshalb wir uns entschlossen, am 02.11.18 einen weiteren Arbeitseinsatz mit schwerem Stihl-Gerät zu starten.
Nachdem wir die Abstände kontrolliert hatten, machten wir uns an den Wasseranschluss und dessen Schutz vor Frost. Dazu hatten wir Isoliermaterial aus dem Baumarkt dabei.
Im Anschluss daran machten wir uns an den ominösen Betondeckel, der zuvor im Gras verborgen lag und welchen wir schon früher inspizieren wollten. Bei dem Versuch, den Deckel anzuheben, entglitt mir dieser und verursachte ein mächtig hohles Geräusch beim Zurückfallen, das uns gar nicht gefiel. Es stellte sich schnell heraus, dass sich darunter eine Zisterne oder ähnliches verbarg. Wir staunten nicht schlecht, hatte uns darüber der Verkäufer des Grundstücks nicht informiert. Auf den zweiten Blick stellten wir fest, dass sich diese Zisterne, wie sich später herausstellte, eine Klärgrube, zu dicht an der zukünftigen Hauswand befindet, weshalb wir uns vornahmen, unseren Erdbauer dazu zu befragen. Auch informierten wir den ehemaligen Besitzer des Grundstücks, der jedoch angab, darüber keine Kenntnis besessen zu haben.
Weitere Bilder in der Galerie!
Home Design 3D
Um das doch noch immer völlig abstrakte Projekt greifbarer zu gestalten, habe ich, auch als Überraschung für meine Frau, ein entsprechendes Programm/ App gesucht, um den Hausbau, bzw. das Endergebnis zu visualisieren. Dabei stieß ich im Apple Store auf die iPad App „Home Design 3D“, welche ausreichend Features bot, unsere Vorstellung realitätsnah abzubilden. Mit ca. 10 € ist sie außerdem vergleichsweise günstig. Einziges Manko der App ist, wie sich während der Benutzung herausstellte, dass z.B. keine zusätzlich geränderten Gegenstände in das Programm geladen werden können, um das Ergebnis weiter zu individualisieren. Im Folgenden sind Abbildungen aus den jeweiligen vier Himmelsrichtungen zu sehen. Darauf ist das „Wunsch-Ergebnis“ zu sehen. Einige Aspekte werden aber nicht sofort realisiert werden können, wie z.B. die graue Überdachung oder das Carport in der nordöstlichen Ecke. Auch konnte im Programm das vorhandene Gelände nicht der Realität entsprechend abgebildet werden.
Weitere Bilder finden sich unter Homedesign 3D!
Vollständigkeit
Samstage sind scheinbar die favorisierten Postzustelltage des Kreisbauamtes. So erhielten wir heute via Brief die Information vom Kreisbauamt Darmstadt-Dieburg, dass unser Bauantrag nun vollständig vorliegt und geprüft wird. Der Beginn der Frist von 3 Monaten zur Prüfung wurde auf den 04.10.18 rückdatiert. Das bedeutet für uns, dass falls keine Baugenehmigung vor Ablauf dieser Frist übersandt würde, der 04.01.2019 unser Stichtag zur Baugenehmigung ist. Wir hoffen nun allerdings auf eine rasche Genehmigung.
Entscheidung für einen Garagenhersteller
Kurz nach unserem Baustellengespräch entschieden wir uns dann für einen Garagenbauer, von welchem bereits ein Angebot vor lag, das wir im Januar eingeholt hatten. Zuvor hatten wir uns ein Alternativangebot von HW Modul-Garagen GmbH eingeholt, das uns von einem Mitarbeiter persönlich unterbreitet wurde, uns aber nicht zu sagte. Wie sich am 02.08.18 herausstellte, meldete die Firma Insolvenz an.
So entschieden wir uns für die Firma Fink-Garage und das vorliegende Angebot musste noch einmal angepasst werden, weshalb wir fernmündlich Verbindung aufnahmen. Die Garage wird nun folgende Merkmale aufweisen: Glattwandsystem, welches zwar grundiert, aber unverputzt geliefert wird. Der Putz wird durch uns selbst ausgeführt werden. Die Garage erhält ein Flachdach, wobei die Dachlast mit 275 kg/m2 angegeben wird. Wir entschieden uns schlussendlich für ein 4m breites Sektionaltor mit glatten Großsicken von Novoferm ohne Antrieb, da wir hier einen Antrieb von SOMFY, passend zur Haussteuerung, einbauen wollen. Das Garagentor, die Attika und eine 1m breite Nebeneingangstür werden in der Farbe RAL 7016 ausgeführt, also passend zum Haus. Wir entschieden uns außerdem für ein 1m tiefes Vordach, in welches LED-Strahler integriert werden und welches das Garagentor vor zu starker Sonneneinstrahlung bei Südausrichtung schützen soll und zudem einen gewissen Regenschutz bietet. Inklusive Anlieferung und Aufbau kostet die Garage ohne Dämmung der Innenwände ca. 18T €. Wir unterzeichneten das Angebot am 04.10.18.
Und wieder Nachfragen des Bauamtes…
Schon klar, dass auch die von uns im August eingereichte Änderung am Bauantrag wieder Nachfragen mit sich bringt, welche wir am Samstag, 15.09.18, drei Wochen nach Einreichung der Änderungen, erhielten. So verrinnt die Zeit. Nun liegt die Garage außerhalb des laut HBO vorgesehenen Bereiches und auch der von uns gewünschte dritte Stellplatz darf nicht auf unserem angrenzenden zweiten Baugrundstück liegen, da dieses nicht Bestandteil des Bauantrags ist und hier keine Baulasten vorliegen. Die Anfrage leiteten wir sofort an unseren Architekten Herrn Wimber weiter, welcher sich im Verlauf der Woche aber nicht meldete, weshalb wir am Donnerstag fernmündlich nachfragten. Leider wurden wir auf Montag der folgenden Woche vertröstet. Und wieder ist eine Woche vergangen, ohne dass wir der Lösung einen Schritt näher gekommen wären. So warten wir das Gespräch am 24.09.18 ab und berichten dann von den möglichen Lösungen.
Nachtrag vom 25.09.18
Lösung für das Garagenproblem (s.o) ist ein Ausnahmeantrag (BAB 10/2012, §31 BauGB/Abweichung §63 HBO), der beim Bauamt gestellt werden kann. Dieser beinhaltet aber die Zustimmung der angrenzenden Nachbarschaft, welche wir über die geplante Änderung der Lage der Garage am Tag unseres Baustellengesprächs (26.09.18) informieren wollen. Weiterhin schlug uns unser Architekt vor, bezüglich der Nachfrage zum 3. Stellplatz, der kein notwendiger Stellplatz ist, ein Schreiben über eben diesen Sachverhalt aufzusetzen.
Das endgültige Kostenprotokoll ist da…
Samstage haben es in sich. Nicht nur, dass Nachfragen vom Bauamt gern an einem Samstag im Briefkasten liegen, an diesem Samstag erhielten wir auch das endgültige Kostenprotokoll nach unserer Bemusterung im Juli. Das Ergebnis war durch die sehr gute Kommunikation mit unserem Ansprechpartner und Vertriebsassistent bei Fingerhut Haus Herrn Herrmann vorher bereits abzusehen, konnten wir doch über jede noch ungeklärte Position selbst entscheiden und Streichungen vornehmen. Unterm Strich hat sich der Preis unseres Hauses nach Unterschrift im März damit jedoch um aktuell ca. 23 T € verteuert, das sind etwas mehr als 8% vom ursprünglichen Preis. Das haben wir derart nicht in unsere Finanzplanung einkalkuliert. Das kann man natürlich leichtsinnig oder blauäugig nennen, als ausgemachte Laien war uns aber nicht ersichtlich, dass doch einige Positionen in dem abgeschlossenen Hauskaufpreis nicht enthalten sind, oder im Prozess aber notwendig werden. So fiel z.B. im weiteren Planungsverlauf auf, dass es doch sinnvoll wäre, zwei weitere Leerrohre aus dem HWR in den Garten verlegen zu lassen, um später leichten Zugang z.B. zum Sicherungskasten zu erhalten. Dies kostet ca. 300 € Aufpreis. In diesem Zusammenhang sei die sogenannte Mehrsparten-Hauseinführung genannt, welche eben nicht im vereinbarten Hauspreis inkludiert ist, sondern mit ca. 1300 € extra berechnet wird. Der Einbau derselben ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung aber enthalten, was uns zunächst verwirrte.
„Das endgültige Kostenprotokoll ist da…“ weiterlesen
ALEA IACTA EST – Entscheidung für einen Erdbauer
Nachdem wir zwei Angebote von in der Region ansässigen Erdbaufirmen erhalten hatten, trafen wir auch in Anbetracht des bevorstehenden Baustellengespräches eine Wahl. Dazu verglichen wir die vergleichbar aufgeführten Positionen der beiden Anbieter miteinander und bewerteten auch die bisherige Erfahrung z.B. im persönlichen- oder fernmündlichen Kontakt, die Ausführlichkeit der Antworten per E-Mail bei Nachfragen zum Angebot und schließlich spielte das eigene Bauchgefühl auch eine gewisse Rolle. So entschieden wir uns für die Firma Bibert-Bau in Erbach, die zwar kein Beratungsgespräch vor Ort durchführte, aber schon im Angebot das Bodengutachten berücksichtigte, ausführlicher und schneller auf Nachfragen reagierte und im Vergleich schließlich um einige Tausend Euro günstiger war. Der fernmündliche Kontakt zu beiden Unternehmen war stets sehr freundlich. Wir sind auf die weitere Zusammenarbeit gespannt.
In der Zwischenzeit…
…kämpfen wir an allen Fronten. Der stellenweise auch belastende „Stress“ des Hausbaus, von dem uns immer erzählt wurde, hat uns mittlerweile gleichsam eingeholt und aktuell überwiegt dieser leider über die Freude an einem neuen Haus, das noch immer völlig abstrakt erscheint und ja nur auf dem Papier und in unserer Vorstellung existiert. Die Erfahrungen z.B. mit dem Bauamt und den nun endlich vorliegenden Angeboten z.B. zur Stahltreppe, den anstehenden Erdarbeiten auf unserem Grundstück, Rechnungen über zusätzliche Leistungen unseres Architekten, Versicherungskosten und immer wieder nicht eingeplante oder schlicht unbekannte oder aufgrund der Fülle vergessene Positionen auch durch die schrittweise Ergänzung der noch offenen Posten resultierend aus der Bemusterung unseres Hauses, nagen an unseren Kräften und erfordern eine beständige Anpassung unserer finanziellen Kalkulation. Der Einbezug von Reserven, die für andere Anschaffungen geplant waren, also dem Rotstift zum Opfer fallen müssen, „In der Zwischenzeit…“ weiterlesen
Änderung der Zufahrt
Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen
Angebote von Erdabuern
Endlich liegen zwei Angebote von Erdbaufirmen vor, die allerdings entgegen unserer Annahme, schließlich nicht in vollem Umfang vergleichbar sind. Aktuell fehlt uns auch noch immer die Information über die Notwendigkeit der Herstellung einer Frostschürze, welche in einem der Angebote mit ca. 7T € ausgewiesen ist. Hier versuchen wir noch Auskunft bei der Firma Glatthaar zu erreichen, ob und ggfs. wie dieser Frostschutz hergestellt werden kann, da wir diese Option auf Anraten unseres Hausverkäufers Herrn Schneider nicht in die Angebotserstellung zur Bodenplatte aufgenommen haben, da diese unter Umständen derart nicht notwendig sei, so hieß es. „Angebote von Erdabuern“ weiterlesen
Lieferung der Badmöbel
Die DHL kündigte uns die Lieferung unserer Sanitär- und Badezimmermöbel für Donnerstag, 09.08.18 an. Die Uhrzeit konnten wir auf den Zeitraum von 12-16 Uhr festlegen. Geliefert wurde schließlich schon um 10.30 h und zum Glück waren unsere Nachbarn da, welche die Sendung in Empfang nahmen. Typisch, könnte man sagen. Vom 10.-11.08.18 überprüften wir alle bestellten Artikel auf Beschädigungen, was zum Glück nicht der Fall war. Die Sanitärobjekte verpackten wir erneut auf einer Europalette und lagern sie bis zu ihrem Einsatz in der Garage. Die Schränke für das Badezimmer stehen trocken im Gästezimmer. Schlussendlich war die Bestellung über reuter.de sehr einfach und die Lieferzeit war trotzt sich im Zulauf befindlicher Artikel recht überschaubar. Damit ist dieser Punkt abgearbeitet. Fehlen noch die Fliesen.
Hier geht es zur Bildergalerie!
Besuch am Grundstück
Diese Idylle erwartet uns zukünftig in unserem neuen Zuhause und wir sind noch immer so fasziniert von diesem Ausblick, dass wir kurz stoppen und die Aussicht genießen, die sich nach Verlassen des Waldes auf dieses herrliche Tal und unser Dorf ergibt, welches sich in seinem weiteren Verlauf in Richtung Bayern erstreckt. Wir statteten unserem Grundstück einen Besuch ab, da wir einen Termin mit einem Erdbauer Wochen zuvor vereinbart hatten.
Die Ereignisse überschlagen sich…
Am 06.08.18 um 18.00 h hatten wir endlich, aber leider viel zu spät, den vor über drei Wochen vereinbarten Gesprächstermin mit einem Erdbauer aus der Region an unserem Grundstück, der uns freundlich und überaus kompetent den Ernst der Lage vermittelte. Die von uns favorisierte Einfahrt auf der Nordseite unseres Grundstücks erfordert eine ziemlich lange und stellenweise über 2 m hohe oder tiefe Winkelstützwand, die man aus L-Betonsteinen zusammensetzen kann, was uns gleichsam gefällt. Der kurze Preisüberschlag förderte aber eine stolze Summe von wenigstens 15T € zutage, die der Spaß kosten würde, wenn wir bei dieser Variante blieben. Dies natürlich zzgl. etwa weiterer 15T € für die regulären Erdarbeiten und zzgl. etwa 3T € für eine Zisterne, welche wir uns gleichsam für die Gartenbewässerung wünschen. Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, ob wir weitere Mehrkosten von ca. 7 T € für eine sogenannte Frostschürze haben werden, welche die Bodenplatte gegen Frost sichern soll. „Die Ereignisse überschlagen sich…“ weiterlesen
Kostenprotokoll und Grundrisse
Am 29.07.18, nach der Rückkehr vom Kauf unserer Bodenbeläge aus Holzgerlingen, fanden wir das Kostenprotokoll und die überarbeiteten, bzw. angepassten Grundrisse inkl. Elektroinstallation nach unserer Bemusterung im Briefkasten. Die Grundrisse müssen geprüft, ggfs. ergänzt, unterschrieben und bis zum 06.08.18 and Fingerhut Haus zurück gesendet werden. Mit dem Kostenprotokoll ist ebenso zu verfahren, wobei dieses bis zum 10.08.18 Zeit hat. In den letzten zwei Tagen haben wir also die Grundrisse mit unseren Aufzeichnungen verglichen und einige Punkte festgestellt, die noch eingearbeitet werden müssen oder unklar sind. Auch haben wir, nach Durchsicht der angefallenen Mehrkosten, die im Protokoll aufgeführt sind, noch einige Steckdosen und Wandauslässe hinzugefügt. „Kostenprotokoll und Grundrisse“ weiterlesen