Und wieder Nachfragen des Bauamtes…

Schon klar, dass auch die von uns im August eingereichte Änderung am Bauantrag wieder Nachfragen mit sich bringt, welche wir am Samstag, 15.09.18, drei Wochen nach Einreichung der Änderungen, erhielten. So verrinnt die Zeit. Nun liegt die Garage außerhalb des laut HBO vorgesehenen Bereiches und auch der von uns gewünschte dritte Stellplatz darf nicht auf unserem angrenzenden zweiten Baugrundstück liegen, da dieses nicht Bestandteil des Bauantrags ist und hier keine Baulasten vorliegen. Die Anfrage leiteten wir sofort an unseren Architekten Herrn Wimber weiter, welcher sich im Verlauf der Woche aber nicht meldete, weshalb wir am Donnerstag fernmündlich nachfragten. Leider wurden wir auf Montag der folgenden Woche vertröstet. Und wieder ist eine Woche vergangen, ohne dass wir der Lösung einen Schritt näher gekommen wären. So warten wir das Gespräch am 24.09.18 ab und berichten dann von den möglichen Lösungen.

Nachtrag vom 25.09.18

Lösung für das Garagenproblem (s.o) ist ein Ausnahmeantrag (BAB 10/2012, §31 BauGB/Abweichung §63 HBO), der beim Bauamt gestellt werden kann. Dieser beinhaltet aber die Zustimmung der angrenzenden Nachbarschaft, welche wir über die geplante Änderung der Lage der Garage am Tag unseres Baustellengesprächs (26.09.18) informieren wollen. Weiterhin schlug uns unser Architekt vor, bezüglich der Nachfrage zum 3. Stellplatz, der kein notwendiger Stellplatz ist, ein Schreiben über eben diesen Sachverhalt aufzusetzen. 

Zufahrt zum Grundstück von Süden her kommend…

Das endgültige Kostenprotokoll ist da…

Samstage haben es in sich. Nicht nur, dass Nachfragen vom Bauamt gern an einem Samstag im Briefkasten liegen, an diesem Samstag erhielten wir auch das endgültige Kostenprotokoll nach unserer Bemusterung im Juli. Das Ergebnis war durch die sehr gute Kommunikation mit unserem Ansprechpartner und Vertriebsassistent bei Fingerhut Haus Herrn Herrmann vorher bereits abzusehen, konnten wir doch über jede noch ungeklärte Position selbst entscheiden und Streichungen vornehmen. Unterm Strich hat sich der Preis unseres Hauses nach Unterschrift im März damit jedoch um aktuell ca. 23 T € verteuert, das sind etwas mehr als 8% vom ursprünglichen Preis. Das haben wir derart nicht in unsere Finanzplanung einkalkuliert. Das kann man natürlich leichtsinnig oder blauäugig nennen, als ausgemachte Laien war uns aber nicht ersichtlich, dass doch einige Positionen in dem abgeschlossenen Hauskaufpreis nicht enthalten sind, oder im Prozess aber notwendig werden. So  fiel z.B. im weiteren Planungsverlauf auf, dass es doch sinnvoll wäre, zwei weitere Leerrohre aus dem HWR in den Garten verlegen zu lassen, um später leichten Zugang z.B. zum Sicherungskasten zu erhalten. Dies kostet ca. 300 € Aufpreis. In diesem Zusammenhang sei die sogenannte Mehrsparten-Hauseinführung genannt, welche eben nicht im vereinbarten Hauspreis inkludiert ist, sondern mit ca. 1300 € extra berechnet wird. Der Einbau derselben ist in der Bau- und Leistungsbeschreibung aber enthalten, was uns zunächst verwirrte.
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ALEA IACTA EST – Entscheidung für einen Erdbauer

Nachdem wir zwei Angebote von in der Region ansässigen Erdbaufirmen erhalten hatten, trafen wir auch in Anbetracht des bevorstehenden Baustellengespräches eine Wahl. Dazu verglichen wir die vergleichbar aufgeführten Positionen der beiden Anbieter miteinander und bewerteten auch die bisherige Erfahrung z.B. im persönlichen- oder fernmündlichen Kontakt, die Ausführlichkeit der Antworten per E-Mail bei Nachfragen zum Angebot und schließlich spielte das eigene Bauchgefühl auch eine gewisse Rolle. So entschieden wir uns für die Firma Bibert-Bau in Erbach, die zwar kein Beratungsgespräch vor Ort durchführte, aber schon im Angebot das Bodengutachten berücksichtigte, ausführlicher und schneller auf Nachfragen reagierte und im Vergleich schließlich um einige Tausend Euro günstiger war. Der fernmündliche Kontakt zu beiden Unternehmen war stets sehr freundlich. Wir sind auf die weitere Zusammenarbeit gespannt.