Nachdem wir am Montag, 11.02.19 den genehmigten Bauantrag in Händen hielten und an unseren Hausbauer (FH) versandten, machten wir uns sofort daran, alle entsprechenden Stellen über die Genehmigung zu informieren. So schrieben wir E-Mails an unseren Erdbauer, den Architekten, die Stadtwerke und an unseren Bauleiter (Fingerhut Haus – FH). Gleichfalls telefonierten wir mehrfach mit unserer zuständigen Sachbearbeiterin von Fingerhut Haus, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Dabei wurden wir u.a. darüber informiert, dass der „neue“ Bauleiter (BL FH) zu einem weiteren Baustellengespräch erst im März zur Verfügung stehen würde, was wiederum wenigstens zwei Wochen Verzögerung bedeutet.
Wir hatten noch gar nicht darüber berichtet, dass es bereits im Oktober/ November 2018 einen Wechsel des Bauleiters gegeben hatte, da der uns zunächst zugeteilte BL FH aus gesundheitlichen Gründen ausfällt – wir wünschen an dieser Stelle „gute Besserung und schnelle Genesung“. An diesem nächsten Baustellengespräch nimmt dann der aktuelle BL FH, der BL der Firma Glatthaar und auch unser Erdbauer teil, um alle erforderlichen Schritte abzustimmen. „Eine ereignisreiche Woche“ weiterlesen
Vom Gemeindebauamt zum Kreisbauamt
Am 31.01.19 riefen wir im Gemeindebauamt an und erkundigten uns nach dem Stand der Bearbeitung – wir wollten nicht länger warten. Die Sachbearbeiterin war dann auch dankbar für die Erinnerung und versprach uns die genehmigten Bauunterlagen für Freitag, 01.02. oder für den Montag, 04.02.19., fertigzustellen. Sie machte auf uns den Eindruck, die Dringlichkeit unseres Antrages bereits wieder vergessen zu haben… Schlussendlich wurde es Dienstag, 05.02.19, an welchem wir die Unterlagen vom Gemeindebauamt in das Kreisbauamt fahren konnten. Hier teilte uns die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass sie weitere 14 Tage für die Prüfung, bzw. Erstellung der Genehmigung benötigen würde. Wir machten ihr erneut deutlich, wie knapp die Zeit bis zum Ende der Festpreisbindung ist, und welche Mehrkosten auf uns zukommen, wenn die Genehmigung nicht schnellstens erteilt würde. So offerierte man uns, am Dienstag, 12.02.19, einmal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Dieses Mal jedoch per E-Mail… Am Freitag, 08.02.19 erreichte uns dann am Vormittag um 09.30 h überraschend der erlösende Anruf, dass die Unterlagen zur Abholung fertig seien. Allerdings schloss das Kreisbauamt um 13.00 Uhr seine Pforten und eine Abholung war erst am 11.02.19 möglich.
Fassungslosigkeit 4.0
Die nachgeforderte dritte Bauantragskopie und ein unterzeichneter Liegenschaftsplan konnten von uns am Montag, 21.01.19 im Kreisbauamt abgegeben werden. Das hatten wir donnerstags zuvor mit der zuständigen Sachbearbeiterin so vereinbart. Wer nun allerdings glaubt, dass die Geschichte damit ein schnelles Ende findet, ist kein Freund von Spannungsbögen. Die Sachbearbeiterin zückte sogleich eine Art Schablone oder Kopierfolie, welche sie auf die Baupläne legte, um die Einhaltung des Baufensters zu überprüfen, was eine Nachfrage unsererseits ergab. Unsere erstaunten Gesichter sprachen sicher Bände… Digitalisierung? Fehlanzeige! Methoden wie im „Mittelalter“ – unserer Ansicht nach. Nach einigen schweren Seufzern wurde dann beschieden, dass die Garage, obschon in das Baufenster zurück verschoben, immer noch 0,5-1 m außerhalb des Baufensters lag, was wir auch nach mehrmaligem Betrachten der „Folie“ nicht erkennen konnten – sie führte an, dass sich der Architekt vermessen habe, was wir kaum glauben konnten. Wir waren sodann erneut fassungslos… „Fassungslosigkeit 4.0“ weiterlesen
Änderungen zum Bauantrag eingereicht
Obschon unser Architekt die mit den beiden Bauämtern im Dezember besprochenen Änderungen vergangenen Mittwoch, 09.01.19 per E-Mail übersandte, dauerte die postalische Übersendung bis zum heutigen Montag, 14.01.19. Wie zu erwarten, konnten wir den zuständigen Sachbearbeiter im Kreisbauamt fernmündlich nicht erreichen und wir erhielten auch keine Auskunft, wann dieser wieder verfügbar sei. So brachten wir die geänderten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung umgehend persönlich zum Bauamt, wo wir die Unterlagen bis 15.00 Uhr in der sogenannten Registratur abgeben konnten. Als wir nach einer schriftlichen Eingangsbestätigung derselben fragten, erfuhren wir, dass man uns diese nicht ausstellen könne und wir allenfalls ein Foto der eingereichten Unterlagen mit dem Eingangsstempel machen könnten. Wir waren erneut sprachlos. „Änderungen zum Bauantrag eingereicht“ weiterlesen
Bauantrag Änderung die DRITTE!
Am 06.01.2019 übersandten wir unserem Architekten die vom Bauamt gewünschten Änderungen, um den Bauantrag nun endlich genehmigt zu bekommen. Die erste Version des Bauantrags reichten wir Ende Mai 2018 im Gemeindebauamt ein, um sie drei Wochen später mit dem Vermerk zurück zu erhalten, diese nun beim Kreisbauamt einzureichen… Und dabei wird von einem „vereinfachten Prüfverfahren“ gesprochen. Das ist alles einfach am Bürger vorbei. Zu den Änderungen: Wie bereits beschrieben, darf die Zufahrt nicht von Süden her erfolgen, hier gibt es keine befestigte Straße, sondern „nur“ einen Schotterweg, über welchen die Zufahrt nicht erlaubt sei. Die Zufahrt muss also wieder von Norden her erfolgen, nun jedoch so geplant, dass die nach Westen hin ansteigende Böschung zur Abstützung der Straße erhalten bleibt. Die Garage muss in diesem Zusammenhang in jedem Fall wieder 2m in Richtung Grundstücksmitte versetzt werden. Anbei unsere Zeichnung für den Architekten.
Fristaussetzung
Am Samstag, 28.12.18, erreichte uns vom Kreisbauamt die Mitteilung, dass unserem Antrag auf Fristaussetzung vom 20.12.18 stattgegeben wird. Allerdings wird darum gebeten, die Genehmigungsfähigkeit unseres Bauantrages bis zum 15.03.19 herbeizuführen. Jetzt kommt es auf unseren Architekten Herrn Wimber an, die Änderungen schnellstmöglich umzusetzen, sodass wir hoffentlich noch im Januar, spätestens im Februar mit der Baugenehmigung rechnen können.
Die Höllenwoche…
…fand ihr Ende am Donnerstag, 20.12.18, nachdem wir Gespräche auf dem Kreisbauamt, sowie dem Gemeindebauamt führen konnten, die zu Verständnis und einer Lösung führten. Zunächst jedoch erhielten wir am vorangegangenen Montag, 17.12.18 um 10.00 h vormittags einen Anruf unserer Ansprechpartnerin bei Fingerhut Haus, die uns mitteilte, dass sich der für uns zuständige Architekt bereits um das Problem kümmere und sich mit uns in Verbindung setzen würde. Sie schaffte es, uns etwas zu beruhigen, wofür wir ihr sehr dankbar sind.
Bis Mittwoch Mittag hielten wir das Warten aus und erkundigten uns zunächst bei Fingerhut Haus nach dem Stand der Dinge, da sich der Architekt nicht meldete. Da unsere Ansprechpartnerin nicht zu erreichen war, wollten wir in der Mittagspause den Architekten kontaktieren, welcher uns aber mit einem Anruf zuvor kam.
Da er die zuständige Sachbearbeiterin auf dem Kreisbauamt nicht erreichen konnte, diese war laut der AB-Ansage bis zum 27.12.2018 in Urlaub, beauftragte er uns, persönlich im Amt vorzusprechen. Die Lage spitzte sich damit zu, denn die zuständige Sachbearbeiterin war im Urlaub, der Architekt erreichte keine Lösung, die Frist zur Zurückziehung des Bauantrages lief am Freitag, 21.12.18 ab und wir wähnten uns dem finanziellen Ruin nahe. „Die Höllenwoche…“ weiterlesen
Vollständigkeit
Samstage sind scheinbar die favorisierten Postzustelltage des Kreisbauamtes. So erhielten wir heute via Brief die Information vom Kreisbauamt Darmstadt-Dieburg, dass unser Bauantrag nun vollständig vorliegt und geprüft wird. Der Beginn der Frist von 3 Monaten zur Prüfung wurde auf den 04.10.18 rückdatiert. Das bedeutet für uns, dass falls keine Baugenehmigung vor Ablauf dieser Frist übersandt würde, der 04.01.2019 unser Stichtag zur Baugenehmigung ist. Wir hoffen nun allerdings auf eine rasche Genehmigung.
Änderung der Zufahrt
Resultierend aus den Erkenntnissen des Gesprächs mit einem Erdbauunternehmen am 06.08.18 an unserem Grundstück und der Aussicht weitere nicht geplante 15T € für die Abstützung unserer im Norden geplanten Einfahrt zur Straße hin bezahlen zu müssen, entschieden wir uns, beim Bauamt nachzufragen, ob trotz eingereichtem Bauantrag noch eine Änderung der Zufahrt möglich sei. Die Telefonate, welche wir am 08.08.18 mit dem Kreisbauamt in Darmstadt-Dieburg führten, waren mehr als unfreundlich. Unfassbar, wie man als steuerzahlender Bürger fernmündlich behandelt wird. Würde es nicht mit Sicherheit Nachteile mit sich bringen, wäre eine Beschwerde angeraten. Auf freundliche Nachfrage unsererseits bekamen wir nur unfreundliche und extrem kurz angebundene Antworten, die schließlich auch völlig unzureichend waren, wie sich im späteren Gespräch mit unserem Architekten Herrn Wimber herausstellte, welcher dann selbst im Bauamt anrief, da wir seine Fragen aus den Antworten unserer zuständigen Sachbearbeiterin schlicht nicht beantworten konnten. „Änderung der Zufahrt“ weiterlesen
Die Ereignisse überschlagen sich…
Am 06.08.18 um 18.00 h hatten wir endlich, aber leider viel zu spät, den vor über drei Wochen vereinbarten Gesprächstermin mit einem Erdbauer aus der Region an unserem Grundstück, der uns freundlich und überaus kompetent den Ernst der Lage vermittelte. Die von uns favorisierte Einfahrt auf der Nordseite unseres Grundstücks erfordert eine ziemlich lange und stellenweise über 2 m hohe oder tiefe Winkelstützwand, die man aus L-Betonsteinen zusammensetzen kann, was uns gleichsam gefällt. Der kurze Preisüberschlag förderte aber eine stolze Summe von wenigstens 15T € zutage, die der Spaß kosten würde, wenn wir bei dieser Variante blieben. Dies natürlich zzgl. etwa weiterer 15T € für die regulären Erdarbeiten und zzgl. etwa 3T € für eine Zisterne, welche wir uns gleichsam für die Gartenbewässerung wünschen. Hinzu kommt, dass wir aktuell nicht abschätzen können, ob wir weitere Mehrkosten von ca. 7 T € für eine sogenannte Frostschürze haben werden, welche die Bodenplatte gegen Frost sichern soll. „Die Ereignisse überschlagen sich…“ weiterlesen
Bauantrag angepasst
Nachdem das Bauamt am 10. Juli 2017 einige Nachfragen per Post übermittelt hatte, musste unser Architekt Herr Wimber tätig werden, den Bauantrag entsprechend abändern und die Berechnung der Abstandsflächen bei unserem Vermesser in Auftrag geben. Wir berichteten bereits darüber. Am heutigen Donnerstag erhielten wir also die Bauanträge inkl. der Berechnung der Abstandsflächen in dreifacher Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für Fingerhut Haus und eine Ausfertigung für unsere Unterlagen. Nach der Durchsicht und Unterzeichnung unsererseits versendeten wir die Bauanträge sofort per Einschreiben an das zuständige Bauamt und an Fingerhut Haus. Jetzt sind wir gespannt, wie lange die Bewilligung noch auf sich warten lässt. Außerdem übersandten wir die geänderten Bauantragspläne an die zwei Erdbauer, von welchen wir 10 Tage zuvor ein Angebot für die Erdarbeiten angefordert hatten.
Post vom Bauamt
Leider noch keine „erfreuliche“ Post vom Bauamt am heutigen Tage trotz vereinfachtem Prüfverfahren. Irgendwelches Kauderwelsch inkl. eines Verweises auf §19 der Hessischen Bauverordnung von 1968, das für den Laien wenig verständlich ist. Also haben wir umgehend Rücksprache mit unserem Architekten gehalten, der sich bereits um die Nachfragen des Bauamtes kümmert. Sobald sich auch für uns deutlich darstellt, worum es im Einzelnen geht, berichten wir weiter. Jetzt muss zunächst der Architekt tätig werden und die Nachfragen des Bauamtes beantworten.
Bauantrag! Neuigkeiten…
Bereits am 15.05.2018 übersandten wir per Einschreiben unseren fertigen Bauantrag an das zuständige Bauamt der Stadt XY, um diesen am 07.06.18, also 23 Tage später, mit einer Ausfertigung der „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“ und der Bitte zurück zu erhalten, diesen beim Bauamt des Landkreises XY einzureichen, bzw. an dieses weiter zu leiten. EHRLICH JETZT? Wir waren fassungslos über die Dauer dieses Vorgangs und über die Tatsache, dass der Bauantrag nicht direkt an das zuständige Bauamt des Landkreises XY weitergeleitet wurde. So mussten wir den Antrag per Einschreiben weiterleiten (direkt am 07.06.18), um am 14. Juni auf postalischem Wege zu erfahren, dass dieser am 11.06.18 eingegangen ist und im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach §57 Hess. Bauordnung (HBO) bearbeitet wird. Immerhin erfuhren wir aus der beigefügten „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“, dass der Kranstellplatz mit 6T € berechnet würde, wenn dieser im Bereich der Straße aufgestellt werden müsste. EHRLICH JETZT? Die spinnen völlig…
Bauantrag per Post
Am Freitag, 25.05.18, erhielten wir dann überraschend den fertigen Bauantrag unseres Architekten Herrn Wimber. Eine dreifache Ausfertigung für das Bauamt, eine Ausfertigung für die Fa. Fingerhut Haus und eine Ausfertigung war für unsere Unterlagen bestimmt. Beiliegend die Bitte, diese Dokumente schnellstmöglich zu unterzeichnen und weiterzuleiten, was wir noch an diesem Tage erledigten. Die Anträge versendeten wir als Einschreiben. Es war ein gutes Gefühl, unser Projekt in fertige Zeichnungen und Zahlen gegossen zu sehen.