Rohbaufertigstellungsanzeige

Unser Bauleiter erinnerte uns während der Abnahme der Bodenplatte daran, die in Hessen gesetzlich geforderte Fertigstellungsanzeige „Rohbau“ an das zuständige Kreisbauamt zu senden, da diese 14 Tage vor Fertigstellung des Rohbaus dem Kreisbauamt vorliegen muss. Dies ist bei der Erstellung eines Fertighauses ein kurzer Prozess, bzw. wird nur drei Tage in Anspruch nehmen. Eine Unterschrift des Bauleiters ist dabei zwingend notwendig. Das Formular bab18 „Fertigstellung Rohbau“ kann als pdf.-file heruntergeladen werden oder man kann es online ausfüllen und im Anschluss ausdrucken. Da die Zeit bereits drängte, versendeten wir das Dokument gleichzeitig per Post und per E-Mail.