Nach §10 Abs.2 der Hessischen Bauordnung muss die Baustelle mit einem entsprechenden Baustellenschild ausgestattet sein. Die Vorlage steht als pdf.-file BAB24 zur Verfügung. Also fertigten wir aus Restholz ein Baustellenschild an, auf welchem wir den Vordruck ausgefüllt anbrachten. Diesen laminierten wir zuvor, sodass er den Witterungsbedingungen besser standhalten kann. Zur Vorsicht fertigten wir von dem Vordruck mehrere Exemplare an, die wir bei Bedarf austauschen können.
Fotosession
Bevor die Erdarbeiten beginnen konnten, mussten wir noch die 20 Paletten umsetzen, welche wir schon auf dem Grundstück unter einer Plane gelagert hatten. Diese dienen später z.B. für trockene, bzw. einigermaßen saubere Wege zum Hauseingang oder zur Garage, solange die Außenanlage nicht gestaltet ist.
Also fuhren wir am Samstag erneut auf das Grundstück, wieder bei bestem Wetter und setzten die Paletten an einen zuvor abgesprochenen Platz, wo sie die anstehenden Erdarbeiten nicht stören würden. Außerdem lagen noch einige zugeschnittene Baumstämme der im Jahr zuvor gefällten Koniferen herum, die wir ebenfalls neu platzieren mussten. So vorbereitet blieb noch etwas Zeit für ein paar Fotos mit dem Bagger und unserem Jeep. Der Spieltrieb ist einfach immer zu groß…
Kurz vor der Rückfahrt filmten wir noch die vorhandenen Beschädigungen des Bürgersteigs, um ggfs. späteren Nachfragen oder Forderungen der Gemeinde entgegnen zu können. Traurig, aber leider notwendig.