Baubeginnsanzeige

Nachdem der Termin zu den Erdarbeiten klar war, konnten wir mit dem entsprechenden Vordruck BAB17 nach §65 der Hessischen Bauordnung die sogenannte Baubeginnsanzeige beim Kreisbauamt stellen, bzw. einreichen. Diese muss spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten vorliegen, was wir zum einen per E-Mail und per Post erledigten. Das pdf.-file kann online ausgefüllt und dann gleich ausgedruckt, bzw. als pdf.-file gespeichert werden, was die Arbeit ungemein erleichtert.