Am 31.01.19 riefen wir im Gemeindebauamt an und erkundigten uns nach dem Stand der Bearbeitung – wir wollten nicht länger warten. Die Sachbearbeiterin war dann auch dankbar für die Erinnerung und versprach uns die genehmigten Bauunterlagen für Freitag, 01.02. oder für den Montag, 04.02.19., fertigzustellen. Sie machte auf uns den Eindruck, die Dringlichkeit unseres Antrages bereits wieder vergessen zu haben… Schlussendlich wurde es Dienstag, 05.02.19, an welchem wir die Unterlagen vom Gemeindebauamt in das Kreisbauamt fahren konnten. Hier teilte uns die zuständige Sachbearbeiterin mit, dass sie weitere 14 Tage für die Prüfung, bzw. Erstellung der Genehmigung benötigen würde. Wir machten ihr erneut deutlich, wie knapp die Zeit bis zum Ende der Festpreisbindung ist, und welche Mehrkosten auf uns zukommen, wenn die Genehmigung nicht schnellstens erteilt würde. So offerierte man uns, am Dienstag, 12.02.19, einmal nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. Dieses Mal jedoch per E-Mail… Am Freitag, 08.02.19 erreichte uns dann am Vormittag um 09.30 h überraschend der erlösende Anruf, dass die Unterlagen zur Abholung fertig seien. Allerdings schloss das Kreisbauamt um 13.00 Uhr seine Pforten und eine Abholung war erst am 11.02.19 möglich.