Da wir am Montag, 14.01.19, die geänderten Bauantragsunterlagen nur in der Registratur des Kreisbauamtes abgeben konnten, fuhren wir an diesem Donnerstag zur „offenen Sprechstunde“ in das Bauamt, um bei unserer zuständigen Sachbearbeiterin vorzusprechen. Zunächst sprachen wir aber in der Abteilung für Baurecht vor, da von hier der ablehnende Bescheid übersandt wurde. Die Sachbearbeiterin konnte uns weiterhelfen und gab an, dass noch Unterlagen fehlen würden. Dies sollten wir dann aber mit der Sachbearbeiterin in der Bauantragsprüfung besprechen, mit welcher wir schon zu tun hatten. Diese nahm sich sodann auch Zeit für uns und prüfte die eingereichten Unterlagen, welche den Weg bereits in ihr Büro gefunden hatten. Dabei stellte sie, wie von uns schon vermutet, fest, dass unser Architekt nur zwei, statt der erforderlichen drei Kopien der geänderten Unterlagen übersandt hatte. Auch fehlte ein aktualisierter Liegenschaftsplan und es fiel (erst jetzt) auf, dass die Unterschrift des Architekten auf dem „alten“ Liegenschaftsplan fehlte, welche aber zwingend erforderlich sei, da der „Entwurfsverfasser“ unterzeichnen müsse…