Und wieder ein Samstag, an welchem wir Post vom Kreisbauamt erhielten. Dieses Mal handelte es sich jedoch um ein Einschreiben, und wir hofften auf die lang ersehnte Baugenehmigung. Beim ersten Überfliegen des dreiseitigen, mit Paragraphen gespickten Schreibens, kristallisierten sich folgende Worte schnell heraus: „…wird nicht genehmigt!“ Der Schock wich völligem Unverständnis und schlug dann in Fassungslosigkeit um, als die Begründung der bevorstehenden Ablehnung klar wurde. Dem von uns gestellten Befreiungsantrag vom Bebauungsplan, die Garage 2 m außerhalb des vorgesehenen Baufensters bauen zu dürfen, wird nicht entsprochen. Fassungslos deshalb, wurde uns dieser Antrag doch von Seiten des Kreisbauamtes durch einen schriftlichen Hinweis vorgeschlagen. Weiterhin wurde angegeben, dass die Zuwegung zum Grundstück nicht von Süden her erfolgen dürfe, eine Änderung, die wir ebenfalls fernmündlich mit dem Bauamt besprochen hatten. Eine weiterführende Begründung oder Erklärung wurde nicht genannt. Nur der Hinweis, dass das Gemeindebauamt nicht zugestimmt habe.
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