Bereits am 15.05.2018 übersandten wir per Einschreiben unseren fertigen Bauantrag an das zuständige Bauamt der Stadt XY, um diesen am 07.06.18, also 23 Tage später, mit einer Ausfertigung der „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“ und der Bitte zurück zu erhalten, diesen beim Bauamt des Landkreises XY einzureichen, bzw. an dieses weiter zu leiten. EHRLICH JETZT? Wir waren fassungslos über die Dauer dieses Vorgangs und über die Tatsache, dass der Bauantrag nicht direkt an das zuständige Bauamt des Landkreises XY weitergeleitet wurde. So mussten wir den Antrag per Einschreiben weiterleiten (direkt am 07.06.18), um am 14. Juni auf postalischem Wege zu erfahren, dass dieser am 11.06.18 eingegangen ist und im „vereinfachten Genehmigungsverfahren“ nach §57 Hess. Bauordnung (HBO) bearbeitet wird. Immerhin erfuhren wir aus der beigefügten „städtischen Stellplatz und -ablösesatzung“, dass der Kranstellplatz mit 6T € berechnet würde, wenn dieser im Bereich der Straße aufgestellt werden müsste. EHRLICH JETZT? Die spinnen völlig…
Eintragungsnachricht des
12 Tage nach Unterzeichnung der finalen Finanzierungsverträge mit der Bank und 18 Tage nach dem Notartermin zur Eintragung einer Grundschuld erhielten wir am heutigen Samstag von unserem Notar in Kopie die Information, dass die Grundschuld eingetragen wurde (Die Rechnung vom Amtsgericht kam bereits einige Tage zuvor). Diese Dokumente scannten wir sogleich ein, um sie an die Bank weiterzuleiten, um möglichst asap die Finanzierungsbestätigung für die Firma Fingerhut Haus zu erhalten. Dies kann sich nun hoffentlich nur noch um wenige Tage handeln. Die Kosten für die Eintragung beim Amtsgericht belaufen sich auf gute 800 € und die Kosten für den Notar schlagen mit knapp 1T € zu Buche. Es ist unfassbar, wie Papa Staat, bzw. die Kommunen den Hausbauern in die Tasche greifen und kräftig an allem mit verdienen. Wir empfinden gerade diesen Punkt als regelrechten Diebstahl.