Arbeit auf dem Grundstück – Bäume fällen

Nach all den Terminen, dem Papierkram, der Planung des Grundrisses, gab es endlich ein wenig Outdoor-Action. Auf unserem Grundstück wuchsen vier knapp 30m hohe Birken, ca. acht Koniferen, die gleichsam bereits eine stattliche Höhe erreicht hatten und das Grundstück war zu 1/3 mit Brombeersträuchern und anderen Büschen bewachsen, welche nun endlich weichen mussten. So schätzten wir am 08.03.2018 mit einem befreundeten Holzfäller vor Ort die Möglichkeit ein, die Bäume ohne große Kletterei zu fällen. Dies schien möglich, war das Grundstück doch groß genug, um die Bäume problemlos legen zu können. Nur die Richtung musste stimmen, da die Nachbarhäuser und Garagen nicht beschädigt werden sollten.  Viel Zeit blieb nicht mehr, da diese Arbeiten vor der Brut- und Setzzeit erfolgen sollten.

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Das Bodengutachten

In der Zwischenzeit hatten wir ein Bodengutachten bei der Firma GeoIngenieure FLG GmbH in Auftrag gegeben. Da wir nicht einschätzen konnten, wie lange so etwas dauert und auch keine Erfahrungswerte hatten, wollten wir diesen Punkt so schnell wie möglich in Angriff nehmen, da er Voraussetzung für einen Bauantrag ist. Oft empfiehlt es sich auch, dieses vor dem Kauf des Grundstücks zu beantragen, um ggfs. über Altlasten und andere Bodenverhältnisse Kenntnis zu erlangen.
Der fernmündliche Kontakt mit einem der Geschäftsführer war sehr freundlich und er beantwortete alle Fragen unsererseits. Der Termin vor Ort wurde auf Mitte März festgelegt. Wir hofften natürlich, dass die Aussagen des Vorbesitzers stimmten und keine Altlasten gefunden werden würden. Unsere Hoffnung bestätigte sich auf positive Weise.

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Vertragsunterzeichnung

Die Einarbeitung unserer Änderungswünsche durch Fingerhut Haus und die erneute Prüfung durch unseren Rechtsanwalt nahm dann noch einmal ca. 2 Wochen in Anspruch, sodass wir final am 09. März die ergänzten Verträge unterschreiben konnten. Dazu fuhren wir zu Herrn Schneider in den Musterhauspark nach Bad Vilbel. Nach Vertragsunterzeichnung spendierte dieser noch zwei Flaschen Sekt und lud uns zum „Tag der offenen Tür“ (06.05.2018) nach Neunkhausen in das Werk von Fingerhut Haus ein. Anzumerken ist noch, dass wir ein 14-tägiges Rücktrittsrecht unsererseits abwarten mussten, an welches sich gleichsam eine Widerspruchsfrist durch den Fertighaushersteller anschloss, die aber nicht voll ausgeschöpft wurde, sodass die Verträge binnen drei Wochen in trockenen Tüchern waren.
Im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung besuchten wir dann noch die Küchenausstellung im Musterhauspark, um uns langsam auf den Kauf einer neuen Küche vorzubereiten.

Die Vertragsunterlagen.