Bereitstellungszinsen

Heute erreichte uns ein Brief unserer Bank in welchem wir über die Erhebung von 0,25% Bereitstellungszinsen auf den nicht abgerufenen Darlehensbetrag informiert wurden. Die Frist, das Darlehen abzunehmen, endet am 06.06.2019 – nicht mehr viel Zeit und der Großteil wartet noch darauf, angewiesen zu werden. Da im vergangenen Jahr die Übersendung der Finanzierungsbestätigung durch die Bank an unseren Haushersteller nahezu einen Monat gedauert und damit zur Verzögerung des ganzen Prozesses beigetragen hat, sprachen wir sogleich fernmündlich mit unserem Ansprechpartner bei der Bank, um einen Aufschub zu erwirken. Leider erfolglos, zumindest was eine spätere Terminierung betrifft. Laut Aussage unseres Beraters sollen wir die Abbuchung der Bereitstellungszinsen auf unserem Darlehen jedoch reklamieren, wenn diese tatsächlich anfallen. Dann könne man auch genau sagen, welche Höhe die Bereitstellungszinsen betragen und würde diese Summe dann rückbuchen, bzw. stornieren, zumindest für einen Monat. Wir werden sehen, ob das gelingt.

Straßensperrung

In den letzten Tagen organisierten wir in überraschend unkomplizierter Zusammenarbeit mit dem zuständigen Ordnungsamt eine halbseitige Straßensperrung für den Bauabschnitt der Erstellung der Bodenplatte. Diese wird von Seiten der Firma Glatthaar für nur einen Tag gefordert und wir beantragten diese mittels eines vorab angeforderten Formulars beim Ordnungsamt. Der Prozess war per se unkompliziert und verlief auf elektronischem Postwege innerhalb weniger Tage. Die Kosten belaufen sich pauschal auf 75,00 € für die reine Antragstellung/ Genehmigung. Letztere haben wir heute per E-Mail vorab erhalten. Aktuell ist noch zu klären, wer die Beschilderung aufstellt. Laut Aussage des Ordnungsamtes macht dies in der Regel die ausführende Baufirma, also Glatthaar, oder aber man könnte auch den zuständigen Bauhof damit beauftragen, was wiederum Kosten nach sich zieht. Eine Nachfrage bei unserem Bauleiter der Firma Glatthaar wird sicher bald ein Ergebnis liefern.